30.05.2017

EU-Kommission veröffentlicht Fragebogen zu kollektivem Rechtsschutz (Konsultation)

Am 22. Mai 2017 hat die EU-Kommission Fragebögen zum kollektiven Rechtsschutz veröffentlicht. Die Konsultation läuft bis zum 15. August 2017.

Die Konsultation zielt darauf ab, die Anwendung und Umsetzung der Empfehlung der EU-Kommission vom 11. Juni 2013 zu evaluieren (vgl. dazu FIW-Bericht vom 13.06.13). Die Empfehlung war Teil eines Maßnahmenpakets und beinhaltete Vorschläge an die Mitgliedstaaten, bestimmte kollektive Rechtsschutzelemente in verschiedenen Rechtsgebieten einzuführen. Dabei sollten bestimmte Verfahrensgarantien eingehalten werden, um dem Missbrauch von Klageinstrumenten entgegenzuwirken. Daher schlug die Kommission den Mitgliedstaaten vor, Kollektivklagen nur nach einem „Opt-In"-Prinzip (im Gegensatz zu einem „Opt-Out"-Prinzip) einzuführen. Im Besonderen enthielt die Empfehlung folgende Vorschläge:

Die Konsultation stellt die angekündigte Evaluierung der in der Empfehlung enthaltenen Vorschläge und des Stands der „Umsetzung" in den einzelnen Mitgliedstaaten dar. Die durch die Konsultation erlangten Erkenntnisse werden in die Überlegungen der EU-Kommission einfließen, ob ein gesetzgeberisches Tätigwerden erforderlich ist. Es soll zum einen überprüft werden, ob und welche Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene zur Einführung kollektiver Rechtsschutzelemente ergriffen wurden. Darüber hinaus sollen auch solche Situationen identifiziert werden, in denen Kollektivklagen nicht durchgeführt worden sind, obwohl diese angemessen gewesen wären.