22.03.2024

Bundesregierung hat Jahreswirtschaftsbericht 2014 veröffentlicht

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Jahreswirtschaftsbericht 2024 (bmwk.de)

BMWK - Jahreswirtschafts­bericht 2024

Jahreswirtschaftsbericht 2024 | Bundesregierung 

Seit dem 1. März 2024 ist der Jahreswirtschaftsbericht 2024 „Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken“ (22.02.24) der Bundesregierung auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums abrufbar. Der Jahreswirtschaftsbericht 2024 nennt 10 Handlungsfelder für Reformen und setzt dabei auf vielfältige Impulse zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstumspotenzials der deutschen Wirtschaft. Ein „Booster“ lässt sich im Beihilfenrecht finden. 

Fokus: Wettbewerbs- und Beihilfenrecht

Das Beihilfenrecht soll die Rahmenbedingungen für private Investitionen im Bereich der Klimaneutralen Wirtschaft verbessern. Dies soll vorwiegend auf der Grundlage des sogenannten „Temporary Crisis and Transition Framework“ (TCTF) geschehen. Dabei sollen Investitionen in ausgewählte Transformationstechnologien (sog. Netto-Null-Technologien) unter vereinfachten Voraussetzungen staatlich gefördert werden. Im Vordergrund stehen hier insbesondere die Dekarbonisierung industrieller Produktion und Investitionen in Sektoren wie Batterien, Solar, Windturbinen, Wärmepumpen und Elektrolyseure. Dies soll in Ergänzung zu den zwei IPCEI-Projekten zu umweltfreundlichen Batterietechnologien einen wichtigen Beitrag für zukünftige nachhaltige Technologie für Verbraucher und Industrie in Deutschland und der EU leisten. Die Bundesregierung hat ein Interessenbekundungsverfahren für Leuchtturmprojekte in den Bereichen ausgewählte Materialen zur Halbleiterherstellung, Elemente der Mikrosystemtechnik und Photovoltaik durchgeführt, um gezielte Anreize für den Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten im Bereich Photovoltaik zu setzen. Dieses Verfahren beruht auf dem neuen Beihilferahmen des TCTF, der es unter der Bedingung der sog. Matching Clause ermöglicht, Beihilfen bis zur Höhe der Subvention zu genehmigen, die der Beihilfeempfänger für eine vergleichbare Investition in einem Drittstaat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes erhalten könnte.  

Retrospektiv heißt es zu den Veränderungen im Wettbewerbsrecht im Bericht: „Mit der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (…)stärkt die Bundesregierung die umfassende Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips. (…) Unter anderem kann das Bundeskartellamt nun neuen Wettbewerbern den Marktzutritt – z. B. durch Zugang zu wichtigen Daten und Schnittstellen – erleichtern und stillschweigende Absprachen, die zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbraucher gehen, effektiver verhindern. In Extremfällen können Unternehmen künftig sogar entflochten werden. Damit wird der Wettbewerb auf diesen Märkten intensiviert, was zu mehr Innovationen, höherer Qualität und günstigeren Preisen beiträgt.“ (vgl. Jahreswirtschaftsbericht, S. 21, Ziff. 13). 

Der Bericht geht auch auf die bevorstehende 12. GWB-Novelle ein, mit der weitere Vorhaben aus der wettbewerbspolitischen Agenda des BMWK umgesetzt werden sollen. Demnach sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen weiter entlastet werden, z. B. bei der Fusionskontrolle. Am Tag der Verabschiedung der 11. GWB-Novelle (06.11.23) startete bereits eine weitere Konsultation über die noch ausstehende „Modernisierung des Wettbewerbsrechts“ (vgl. FIW-Artikel vom 08.11.23).

(Anm.: Ein Referentenentwurf zur 12. GWB-Novelle soll im 2. Quartal veröffentlicht werden).