20.06.2016

Zwischenstand vor Ratifizierung: Wettbewerbskapitel in der Transpazifischen Partnerschaft (TPP)

International TTIP-06-07-16
Transpazifische Partnerschaft (TPP)
Kartellrecht

Vertragstexte: https://www.tpp.mfat.govt.nz/text

Die Transpazifische Partnerschaft (TPP) ist ein geplantes Handelsabkommen zwischen 12 Staaten (USA, Australien, Brunei, Chile, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam. Am 4. Februar 2016 wurde das Abkommen durch Vertreter aus allen zwölf Ländern unterzeichnet. Die Ratifikation steht noch aus (TPP tritt in Kraft, sobald mindestens sechs Staaten, die wenigstens 85 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aller TPP-Staaten repräsentieren, das Abkommen ratifiziert haben). Ob das Abkommen 2016 noch in Kraft treten kann, gilt allerdings nicht als gesichert.

Das Abkommen wird bedeutende Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft haben, da die TPP-Staaten für rund 36 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts verantwortlich sind. Ziel von TPP ist, Handel, Investitionen, Wirtschaftswachstum und Nachhaltigkeit zu fördern. Dazu sollen Zölle und technische Handelsbarrieren abgebaut, die Beschaffungsmärkte geöffnet und der Dienstleistungshandel liberalisiert werden. Der Vertrag beinhaltet Regeln zum Schutz geistigen Eigentums, Umgang mit Staatsunternehmen, digitalen Handel sowie zum Investitionsschutz. Kapitel zu Arbeits- und Umweltstandards sollen Nachhaltigkeit fördern. Zudem sollen kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden. TPP deckt damit nicht nur die klassischen Kernthemen eines Handelsabkommens ab, sondern geht weit darüber hinaus.

Wesentlicher Inhalt des Wettbewerbskapitels (Kapitel 16)

Im Wettbewerbskapitel sind Prinzipien der Transparenz, der Nicht-Diskriminierung und der Verfahrensgerechtigkeit verankert. Es fehlt - anders als bei CETA - allerdings eine Bezugnahme auf die Anwendung materiellen Rechts, insbesondere auf eine Verständigung, dass wettbewerbsbeschränkendes Verhalten durch Kartelle, marktmächtige Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüsse in den TPP-Handelsbeziehungen zu unterbinden sei.

TPP schreibt vor, dass die Vertragsparteien nationale Wettbewerbsgesetze erlassen oder beibehalten sollen, um wirtschaftliche Effizienz und Verbraucherwohlfahrt zu stärken. Die Gesetze sollen durchgesetzt werden und die APEC Principles to Enhance Competiton and Regulatory Reform gebührend berücksichtigen. Diese besagen, dass die Prinzipien der Nicht-Diskriminierung, Transparenz, Rechenschaftspflicht und die Anwendung der Wettbewerbsregeln gewährleistet werden müssen. Die Wettbewerbsgesetze sollen grundsätzlich für das gesamte Territorium des Vertragspartners gelten - Ausnahmen müssen transparent sein und im öffentlichen Interesse liegen. In Kartellverfahren, die schriftlichen Niederschlag finden, sollen die Verteidigungsrechte gewahrt werden, insbesondere die Anhörungsrechte der Parteien. Hierbei sollen die TPP-Staaten den Schutz vertraulicher Informationen und von Geschäftsgeheimnissen gewährleisten. Die Wettbewerbsbehörden müssen den Sachverhalt und die Art der Zuwiderhandlung von Amts wegen ermitteln. Verfahren sollen innerhalb eines angemessenen (reasonable) Zeitrahmens durchgeführt werden. Entscheidungen der Wettbewerbsbehörde sollen vor einem Gericht oder unabhängigem Tribunal anfechtbar sein. Wettbewerbsbehörden sollen Verfahren durch einvernehmliche Streitbeilegung beenden können und private Rechtsverfolgung - auch vor Gerichten oder anderen unabhängigen Tribunalen - gegen ihre Entscheidungen zulassen. Die Vertragsparteien sollen untereinander kooperieren und ein System des Informationsaustauschs unterhalten.

Das Kapitel zur Wettbewerbspolitik in TPP unterliegt nicht dem zwischenstaatlichen Streitschlichtungsmechanismus in Kapitel 28.