10.12.2021

Vorhaben im Wettbewerbsrecht laut Koalitionsvertrag (2021-2025) - Siehe hierzu auch die Veranstaltung FIW-Dialog am 17.12.2021

D
20. Legislaturperiode
Koalitionsvertrag
Wettbewerbsrecht
Beihilfenrecht

 

Koalitionsvertrag: koalitionsvertrag-ampel-2021-2025.pdf (tagesspiegel.de) 

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben am 24. November 2021 ihren Koalitionsvertrag (KoaV) für die 20. Legislaturperiode 2021 - 2025 unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ vorgelegt. 

Der Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Vorschläge, die unterschiedliche Bereiche der Ausgestaltung des Wettbewerbsrechts (einschließlich des Beihilfenrechts) betreffen. So finden sich u. a. Aussagen zu den folgenden Themen unter den genannten Seiten:  

Der Abschnitt zum „Fairen Wettbewerb“ (S. 31) lautet wie folgt: 

Fairer Wettbewerb 

Wir verbessern die Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb. Diese müssen auch den Erfordernissen des Mittelstands Rechnung tragen und die Aspekte Innovation, Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und soziale Gerechtigkeit integrieren. Wir werden das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) evaluieren und weiterentwickeln. Wir werden prüfen, wie das Bundeskartellamt gestärkt werden kann, um bei erheblichen, dauerhaften und wiederholten Verstößen gegen Normen des wirtschaftlichen Verbraucherrechts analog zu Verstößen gegen das GWB Verstöße zu ermitteln und diese abzustellen. Wir werden das Ministererlaubnisverfahren so reformieren, dass wieder angemessene Klagemöglichkeiten gegen eine Ministererlaubnis bestehen und der Deutsche Bundestag im Verfahren beteiligt wird. Wir setzen uns für eine missbrauchsunabhängige Entflechtungsmöglichkeit auf europäischer Ebene als Ultima Ratio auf verfestigten Märkten ein. Wir wollen eine Verpflichtung zur Interoperabilität auf europäischer Ebene und über das GWB für marktbeherrschende Unternehmen verankern. Dabei sollen – basierend auf internationalen technischen Standards – das Kommunikationsgeheimnis, ein hoher Datenschutz und hohe IT-Sicherheit sowie eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sichergestellt werden. Die Datenportabilität soll gestärkt werden. Auf EU-Ebene setzen wir uns außerdem für eine Verabschiedung eines ambitionierten Digital Markets Act (DMA) sowie seine Durchsetzung durch die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten ein. Auf europäischer Ebene werden wir uns für eine Anpassung der Fusionskontrolle zur Unterbindung innovationshemmender strategischer Aufkäufe potenzieller Wettbewerber (sogenannte killer-acquisitions) einsetzen.