12.01.2024

Kommission konsultiert zum Wettbewerb in den Bereichen virtuelle Welten und generativer künstlicher Intelligenz

EU
Künstliche Intelligenz
Generative KI
Virtuelle Welten
Wettbewerbsrecht

Konsultation: Wettbewerb in den Bereichen virtuelle Welten und generative (europa.eu)

Konsultationsdokument: 20240109_call-for-contributions_virtual-worlds_and_generative-AI.pdf (europa.eu) 

Am 9. Januar 2024 hat die EU-Kommission zwei Konsultationen zur Wettbewerbssituation auf den Märkten für virtuelle Welten und generative künstliche Intelligenz veröffentlicht (Konsultationsfrist: 11. März 2024). 

Auf ihrer Webseite hat die EU-Kommission zwei Fragenkataloge zu den Bereichen „Wettbewerb in Bezug auf virtuelle Welten“ und „Wettbewerb in Bezug auf generative KI“ in ihrem Konsultationsdokument veröffentlicht. Sie konstatiert, dass in den Bereichen der virtuellen Welten und der generativen KI derzeit eine rasante Entwicklung stattfinde. Die Kommission möchte frühzeitig etwaige Wettbewerbsprobleme erkennen und auf diese reagieren können, um den Wettbewerb zu schützen. Noch hat sie nicht avisiert, ob und welche Schritte diesem Konsultationsprozess folgen werden, sie adressiert aber bereits die Möglichkeit, dass die Entstehung neuer Wirtschaftsmodelle und Technologien auch eine Anpassung der wettbewerbsrechtlichen Konzepte der EU oder der Untersuchungsbefugnisse der Kommission erfordern könnte. 

Die EU-Kommission versucht folgende Definitionen: Das Konzept einer virtuellen Welt werde weiterhin betrachtet als eine simulierte, immersive Umgebung – in ihrer ultimativen Form eine persistente, immer aktive Welt, die in Echtzeit funktioniert und überall zugänglich ist, wie die Kommission mitteilt. Ein generatives KI-System sei ein KI-System, das in der Lage ist, auf Nutzungsanweisungen hin, neue Inhalte, wie Texte, Bilder oder andere Medien, zu erzeugen. 

Nach Ansicht der Kommission habe sich in der Vergangenheit gezeigt, dass digitale Märkte schnelllebig und innovativ sein können, aber auch bestimmte problematische Merkmale aufweisen (Netzwerkeffekte, fehlendes „multi-homing“, „Kippeffekte“/Tipping), die zu zementierten Marktpositionen und potenziell schädlichem Wettbewerbsverhalten führen könnten, die im Nachhinein nur schwer aufzulösen seien. 

In den beiden Fragekatalogen stellt sie u. a. folgende Fragen: 

Welche Markteintrittsbarrieren, Wachstumshindernisse und andere potenzielle Wettbewerbsprobleme werden gesehen? Was sind die wichtigsten Wettbewerbsfaktoren und die Hauptantriebskräfte für den Wettbewerb auf diesen Märkten? Wer sind (aktuell und potenziell) die wichtigsten Marktteilnehmer? Wird Marktmacht in der realen Welt sich automatisch auf Märkte in der virtuellen Welt auswirken? Sind Open Standards die Norm für Virtuelle Welt-Technologien? Welche Rolle spielen Daten und Interoperabilität in Bezug auf den Wettbewerb bei generativen KI-Systemen? Haben vertikal integrierte Unternehmen, die mehrere Komponenten entlang der Wertschöpfungskette generativer KI-Systeme anbieten, einen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen? Wie wirken sich Übernahmen von kleinen Anbietern generativer KI-Systeme durch große Unternehmen auf den Wettbewerb aus? Wie werden generative KI-Systeme voraussichtlich monetarisiert werden? Besteht die Erwartung, dass die EU-Kartellrechtsuntersuchungsinstrumente und -praktiken mit Blick auf die neuen Geschäftsmodelle und Technologien angepasst werden müssen?

Die EU-Kommission behält sich vor, im Anschluss an die Konsultation einen Workshop zu veranstalten. Daneben prüft sie aktuell einige Vereinbarungen, die zwischen einigen wichtigen Akteuren des digitalen Marktes sowie Entwicklern und Anbietern generativer KI geschlossen wurden. Sie analysiert gegenwärtig die Auswirkungen dieser Partnerschaften auf die Marktdynamik. Schließlich untersucht die EU-Kommission, ob die Beteiligung von Microsoft an Open AI auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft werden könne.