01.02.2022

Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfenleitlinien (KUEBLL/CEEAG) treten in Kraft

EU
Kommission
Beihilfenpolitik
Green Deal
Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL/CEEAG)
Erneuerbare-Energien-Förderung

 

KUEBLL/CEEAG 2022 (deutsche Fassung): C_2014200DE.01000101.xml (europa.eu)

Fragen und Antworten: Guidelines_on_State_aid_for_climate__environmental_protection_and_energy_2022_.pdf

Die am 21.12.2021 von der Europäischen Kommission vorgestellten neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen für Klima, Umweltschutz und Energie (KUEBLL/CEEAG 2022) wurden am 27. Januar 2022 formal von der EU-Kommission angenommen (vgl. dazu auch FIW-Berichte vom 05.01.22, 11.06.21 und 18.11.20). Sie liegen nunmehr in allen EU-Amtssprachen vor und treten unmittelbar in Kraft. Außerdem hat die Europäische Kommission anlässlich der formalen Annahme Fragen und Antworten (Q&A) formuliert. Darin werden u. a. folgende Aspekte unterstrichen: