03.03.2022

EU: Rat für Wettbewerbsfähigkeit berät über Instrument gegen Verzerrungen im Binnenmarkt durch Subventionen aus Drittstaaten

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Ratssitzung zum FSI (als Stream): Public session (europa.eu) 

Am 24. Februar 2022 hat der Rat für Wettbewerbsfähigkeit in Brüssel über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission gegen Verzerrungen im Binnenmarkt durch Subventionen aus Drittstaaten beraten. 

Die französische Ratspräsidentschaft betonte, dass sie einen schnellen Abschluss der Verhandlungen im Rat anstrebt. Insgesamt gab es viel Unterstützung von Seiten der Minister der anderen EU-Mitgliedstaaten. Allerdings wurden in der Aussprache auch vielfach Detailfragen vorgetragen, bei denen noch Änderungsbedarf gesehen wird. So wurde betont, dass die Verordnung nicht zu viel Bürokratie auslösen dürfe und der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen möglichst geringgehalten werden sollte. Streitig waren auch die langen Zeitspannen der Einbeziehung zurückliegender Subventionen (im Verordnungsvorschlag: 10 Jahre). Obwohl sich eine Mehrheit dafür abzeichnete, dass die EU-Kommission für die Anwendung der Verordnung allein zuständig sein sollte, wurde dafür geworben, auch die EU-Mitgliedstaaten in den Entscheidungsprozess miteinzubeziehen oder zumindest für einen guten Informationsfluss zu sorgen. Einige Länder betonten, dass weiterhin ein multilateraler Ansatz bei der Behandlung von Industriesubventionen Priorität haben sollte. Von einigen nordischen Mitgliedstaaten kam die Bitte, den Vorschlag nicht überstürzt zu verabschieden, sondern ausreichend Zeit walten zu lassen, um ein Großmaß an Rechtssicherheit sicherzustellen. 

Für die Kommission ging Guillaume Loriot (stellv. Generaldirektor der GD Wettbewerb) näher auf den Kommissionsvorschlag ein. Hinsichtlich der Schwellenwerte sagte er, dass die Kommission flexibel bleiben müsse und die Verordnung gerade hinsichtlich der Schwellenwerte ggf. auch schnell anpassen können müsse. Man habe versucht, die Werte richtig zu kalibrieren. Dennoch gäbe es zu wenige Informationen über drittstaatliche Subventionen, so dass die genauen Fallzahlen nicht vorhersehbar seien und hier ggf. in Zukunft nachgebessert werden müsse. 

Für Deutschland sprach der Staatssekretär im BMWK, Sven Giegold. Er betonte, dass Deutschland den Kommissionsvorschlag begrüße, der auch „von Seiten der deutschen Wirtschaft breite Unterstützung erhalte“ und sprach sich für eine zügige Verabschiedung mit danach allerdings angemessener Übergangsfrist aus. Um die Rechtssicherheit für Marktteilnehmer zu erhöhen, sollten ergänzende Leitlinien zur Anwendung verabschiedet werden. Es sei wichtig, dass Instrument auf wesentliche Fälle zu konzentrieren – dies diene auch als deeskalierendes Signal für die internationalen Handelspartner. Eine politische Einflussnahme auf Entscheidungen im Einzelfall solle soweit wie möglich ausgeschlossen werden. Die zentrale Durchsetzung durch die Kommission sah er positiv. Die Mitgliedstaaten sollten aber dennoch die sie betreffenden Informationen erhalten und eng in die Entscheidungsfindung der Kommission eingebunden werden. Der Vorschlag solle bereits nach drei Jahren überprüft werden. Eine Anpassung und Weiterentwicklung des Vorschlags solle nur über die Mitgliedstaaten und nicht per delegiertem Rechtsakt durch die Kommission erfolgen. Außerdem sollten die multilateralen Bemühungen über die WTO fortgesetzt werden.