23.06.2023

EU-Kommission veröffentlicht neue horizontale GVOs und Leitlinien

EU
Kommission
Horizontal-GVOs
Horizontal-Leitlinien

 

Links zu den neuen veröffentlichten Dokumenten:

GVO für Forschung und Entwicklung und GVO für Spezialisierungsvereinbarungen: antitrust_legislation_2023_HBERs.zip | Competition Policy (europa.eu)

Horizontal-Leitlinien: antitrust_legislation_2023_revised_horizontal_guidelines_en.pdf | Competition Policy (europa.eu)

Erläuternder Vermerk zu den überarbeiteten Vorschriften: antitrust_legislation_2023_HBERs_explanatory_note_en.pdf | Competition Policy (europa.eu)

Fragen und Antworten: Fragen und Antworten (europa.eu)

Die EU-Kommission hat am 1. Juni 2023 die überarbeiteten Gruppenfreistellungsverordnungen für Forschung und Entwicklung und Spezialisierungsvereinbarungen sowie die überarbeiteten Horizontal-Leitlinien veröffentlicht. Diese neuen GVOs treten am 1. Juli 2023 in Kraft und gelten bis zum 30. Juni 2035. Die Veröffentlichung folgt auf einen langen Konsultations- und Evaluierungsprozess (vgl. FIW-Berichte vom 11.03.23, 12.11.19, 14.05.20, 10.05.21 und 5.08.21). Bis zum 30. Juni 2025 gilt eine Übergangszeit zur Anpassung an die neuen Vorschriften - Vereinbarungen, die am 30. Juni 2023 bereits in Kraft waren und die Freistellungsvoraussetzungen der aktuell noch gültigen Horizontal-GVOs aus dem Jahr 2010 erfüllen, gelten bis zum 30. Juni 2025 weiterhin als freigestellt, selbst wenn sie nicht die Freistellungsvoraussetzungen der neuen Verordnungen erfüllen sollten.

Die EU-Kommission hat im Wesentlichen folgende Änderungen beschlossen: