09.02.2023

EU-Kommission konsultiert zum Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Verordnung gegen Verzerrungen im Binnenmarkt durch Subventionen aus Drittstaaten

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Link zu den Entwürfen: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13602-Distortive-foreign-subsidies-procedural-rules-for-assessing-them_de 

Am 6. Februar 2023 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Verordnung gegen Verzerrungen im Binnenmarkt durch Subventionen aus Drittstaaten (Foreign Subsidies Regulation, FSR) nebst zwei Meldeformularen im Annex veröffentlicht und bis zum 6. März 2023 zur Konsultation gestellt. 

Die Foreign Subsidies Regulation ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten und findet ab dem 12. Juli 2023 Anwendung. Sie ermöglicht es der Kommission, finanzielle Zuwendungen von Drittstaaten für in der EU tätige Unternehmen zu prüfen und bei Bedarf ihre wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen zu beseitigen. Mit der Verordnung wird der Kommission die Befugnis übertragen, Verfahrensvorschriften für die Durchsetzung dieser Vorschriften zu erlassen (vgl. dazu auch FIW-Bericht vom 30.01.23). Ab dem 12. Oktober 2023 müssen Unternehmen im Rahmen von Zusammenschlussvorhaben und bei öffentlichen Auftragsvergaben der Europäischen Kommission alle erhaltenen finanziellen Zuwendungen aus Drittstaaten melden, sofern die Schwellenwerte der FSR überschritten wurden. 

Die Durchführungsverordnung dient dazu, verfahrenstechnische Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung der FSR-Verordnung zu präzisieren. Der Verordnungsentwurf wird ergänzt durch die Meldeformulare zur Notifizierung von erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Rahmen von Zusammenschlussverfahren und im Rahmen von Vergabeverfahren. Im Entwurf der Durchführungsverordnung werden folgende Kapitel zur Anwendung der FSR aufgelistet: 

In den beiden Meldeformularen werden zunächst allgemeine Informationen abgefragt, gefolgt von Angaben zu den erhaltenen finanziellen Zuwendungen, Informationen zur Einschätzung möglicher Wettbewerbsverzerrungen, Informationen zu möglichen positiven Auswirkungen einer Subvention und ergänzenden Unterlagen. Die Kommission empfiehlt die Aufnahme von Pränotifizierungsgesprächen. Genau wie die Durchführungsverordnung erhalten auch die Meldeformulare Angaben zu möglichen Waivern, die die Kommission auf Antrag erteilen kann, sofern gewisse Informationen für die Fallbearbeitung nicht erforderlich sind. Für Vergabeverfahren enthält das entsprechende Formular auch Angaben zu den einzureichenden Informationen in Fällen, in denen das Unternehmen in den letzten drei Jahren keine meldepflichtigen drittstaatlichen Zuwendungen erhalten hat. Neben der Nennung der erhaltenen Zuwendungen sollen die Unternehmen in den Formularen auch angeben, ob die Zuwendungen zu einem Vorteil im Sinne von Artikel 3 der FSR geführt haben. 

Die finale Durchführungsverordnung und die Meldeformulare sollen im zweiten Quartal 2023 angenommen werden.