10.09.2023

EU-Kommission hat erste Digitale Gatekeeper (DMA) benannt

EU
EU-Kommission
Plattformökonomie
Gatekeeper
Digital Markets Act

Digital Markets Act: Commission designates six gatekeepers (europa.eu)

Presse (pars pro toto): Amazon, Google, Facebook and more: the EU officially names the gatekeepers of the digital economy | Euronews

Die EU-Kommission hat am 6. September 2023 einige digitale Torwächter (Gatekeeper) nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Acts, DMA) benannt. Nach dem Gesetz lief am 6. September 2023 die Frist für die Benennung ab (vgl. dazu FIW-Berichte vom 26.05.23 und 10.11.22). 

Als digitale Gatekeeper wurden die folgenden sechs Unternehmen (mit ihren jeweiligen zentralen Plattformdiensten – insgesamt 22) benannt: 

 

Die durch die Benennung erfassten zentralen Plattformdienste sind soziale Netzwerke, Vermittlungsdienste, Werbedienste, Browser, Betriebssysteme, Suchmaschinen, Kommunikation (NI-ICS) und Video-Sharing Plattformen. Die Liste ist offen, und Unternehmen können im Laufe der Zeit hinzugefügt oder entfernt werden. Die ursprünglich von der Kommission ebenfalls avisierten Dienste Gmail, Outlook.com und Samsung Internet Browser wurden dagegen nicht als zentrale Plattformdienste benannt. 

Voraussetzung für die Benennung als „Torwächter“ ist, dass ein Unternehmen einen „erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt“ hat, „einen zentralen Plattformdienst bereitstellt, der gewerblichen Nutzern als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern dient“ und hinsichtlich seiner Tätigkeiten eine „gefestigte und dauerhafte Position innehat oder absehbar ist, dass es eine solche Position in naher Zukunft erlangen wird“ (vgl. Art. 3 DMA). In quantitativer Hinsicht wird eine binnenmarkrelevante Größe vermutet, wenn das Unternehmen in jedem der vergangenen drei Geschäftsjahre mindestens 45 Millionen aktive monatliche Nutzer in der EU und einen Umsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von 75 Milliarden Euro aufweist. 

Nach ihrer Benennung haben die Torwächter nun sechs Monate Zeit (bis zum 6. März 2024), um sich an die vollständige Liste der Gebote und Verbote des DMA zu halten. 

Die Aufsichtsbehörden haben außerdem parallel vier Marktuntersuchungen zu iMessage-Dienst (Apple) und Bing-, Edge- und Werbegeschäften (Microsoft) eingeleitet.