29.01.2021

EU-Kommission beschließt erneute Erweiterung und Verlängerung des befristeten Beihilferahmens („temporary framework“) im Zusammenhang mit COVID-19

EU
Kommission
Wirtschafts- und Finanzkrise
Covid-19
Befristeter Gemeinschaftsrahmen

5. Erweiterung:

https://ec.europa.eu/competition/state_aid/what_is_new/sa_covid19_5th_amendment_temporary_framework_de.pdf 

Pressemitteilung:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_496 

Am 28. Januar 2021 hat die Europäische Kommission die fünfte Anpassung ihres im März 2020 veröffentlichten Befristeten Rahmens zur Stützung der Wirtschaft in der Coronakrise beschlossen (vgl. zu den vorigen Anpassungen FIW-Berichte vom 03.07.20, 06.10.20, 16.04.20, 20.03.20). Neben einer Verlängerung aller im Befristeten Rahmen enthaltenen Beihilfemaßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 hat die Kommission mit den aktuellen Änderungen insbesondere die zulässigen Obergrenzen für Beihilfen deutlich angehoben. 

Im Einzelnen: