01.12.2023

EU-Kommission aktualisiert Fragen und Antworten (Q&A) zur Verordnung gegen Verzerrungen im Binnenmarkt durch Subventionen aus Drittstaaten

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Aktualisierte Fragen und Antworten: Questions and Answers (europa.eu) 

Am 24. Oktober 2023 hat die EU-Kommission bekannt gegeben, dass sie die auf der Webseite eingestellten Fragen und Antworten (Q&A) mit zusätzlichen Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zur Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen („Foreign Subsidies Regulation“, „FSR“) aktualisiert hat. Es handelt sich dabei um die Fragen 7 bis 11, die entweder hinzugefügt oder aktualisiert worden sind. Die aktualisierten Fragen betreffen spezifische Fragestellungen zur Berücksichtigung „finanzieller Zuwendungen“, zur Auslegung von Begrifflichkeiten, zur Feststellung von Schwellenwerten, zur Umsatzberechnung und zu Besonderheiten bei Gemeinschaftsunternehmen. 

Hintergrund: 

Die FSR war am 12. Januar 2023 in Kraft getreten und fand bereits ab dem 12. Juli 2023 Anwendung. Sie ermöglicht es der Kommission, finanzielle Zuwendungen von Drittstaaten für in der EU tätige Unternehmen zu prüfen und bei Bedarf ihre wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen zu beseitigen. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu gewährleistet werden. Allerdings mussten die Unternehmen erst ab dem 12. Oktober 2023 im Rahmen von Zusammenschlussvorhaben und bei öffentlichen Auftragsvergaben der Europäischen Kommission alle erhaltenen finanziellen Zuwendungen aus Drittstaaten melden, sofern die Schwellenwerte der FSR überschritten wurden. Die Meldepflichten für Zusammenschlüsse und öffentliche Vergabeverfahren galten ab diesem Tag. Kurz vor dem Inkrafttreten hatte die EU-Kommission noch am 10. Juli 2023 eine Durchführungsverordnung und die Meldeformulare zur Verordnung veröffentlicht (vgl. dazu auch FIW-Berichte vom 25.10.23, 13.07.23, 09.02.23 und 30.01.23). 

Die Verordnung sieht drei Instrumente vor, mit denen die Kommission finanzielle Zuwendungen einer drittstaatlichen Behörde prüfen kann: