10.08.2023

Bundeskartellamt legt Jahresbericht für den Berichtszeitraum 2022/2023 vor

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Jahresbericht

 

Bundeskartellamt: Jahresbericht 2022/23

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundeskartellamt hat Mitte Juli 2023 seinen Jahresbericht für den Berichtszeitraum 2022/2023 vorgelegt. Der Jahresbericht gibt einen aktuellen Überblick über die Arbeit des Amtes. In ihm werden die Themengebiete und die Arbeit der einzelnen Beschlussabteilungen näher dargestellt. Dargestellt werden die wesentlichen durchgeführten Kartellverfahren, Fusionsentscheidungen, Sektoruntersuchungen oder Prüfungen der Vergabekammern im Zeitraum Mitte 2022 bis Mai 2023.

Zu einzelnen ausgewählten Bereichen:

Das Bundeskartellamt gibt an, im Jahr 2022 rund 24 Mio. EUR Kartellbußgelder gegen insgesamt 20 Unternehmen und sieben natürliche Personen verhängt und in der Fusionskontrolle rund 830 Entscheidungen getroffen zu haben, davon fünf in Hauptprüfverfahren.

Bei den Vergabekammern wurden 2022 116 Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gestellt. 47 Sachentscheidungen wurden getroffen, von denen 33 zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und 14 zugunsten der Antragsteller ergingen. Die übrigen Nachprüfungsverfahren wurden ohne Sachentscheidung durch Rücknahme oder Erledigung beendet. Den Schwerpunkt der Nachprüfungsverfahren bildete - wie auch in den Vorjahren - die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen. Danach folgen der Baubereich und schließlich auf gleichem Niveau der Sektorenbereich und der Bereich Verteidigung und Sicherheit. Seit dem Sommer 2022 ist auch das Wettbewerbsregister voll anwendbar. 2022 sind insgesamt rund 140.000 Abfragen registriert worden.

Ein besonderer Schwerpunkt des Berichts liegt erneut auf dem Bereich der Digitalwirtschaft und den seit der 10. GWB-Novelle eingeleiteten und zum Teil bereits abgeschlossenen Verfahren gegen große Digitalkonzerne nach § 19a GWB. Der Bericht geht auch auf die Verabschiedung des Digital Markets Acts auf europäischer Ebene und die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission ein.

Wie auch im vergangenen Jahr ist ein weiteres Kapitel der Mineralölwirtschaft gewidmet, das auf die im April 2022 eingeleitete Sektoruntersuchung mit Fokus auf die Raffinerien und den Großhandel und den im November 2022 vorgestellten Zwischenbericht eingeht. Dieser betraf auch die Untersuchung zur Weitergabe der temporären Senkung der Energiesteuer („Tankrabatt") von Anfang Juni bis Ende August 2022 an die Verbraucher. Ebenfalls erwähnt werden die Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, deren Auftrag inzwischen auch auf die Raffinerieebene erweitert wurde.

Auch die Entwicklung auf den Strom- und Gasmärkten wird erneut in einem gesonderten Kapitel betrachtet. Hier geht das Bundeskartellamt unter anderem auf seine neuen Aufgaben im Rahmen der Energiepreisbremsen-Gesetze ein. Anfang des Jahres hat das Bundeskartellamt die Missbrauchsaufsicht über die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme übernommen. Im Mai 2023 hat das Amt erste Prüfverfahren gegen eine zweistellige Zahl von Gas- und Fernwärmeversorgern wegen des Verdachtes überhöhter Erstattungsanträge nach den Preisbremse-Gesetzen eingeleitet.

Das Bundeskartellamt begrüßt die neuen Befugnisse, die ihm im Rahmen der 11. GWB-Novelle zugeteilt wurden. Präsident Mundt verweist im Vorwort des Berichtes aber darauf, dass die Verfahren zur Durchsetzung der neuen Eingriffsbefugnisse nach Sektoruntersuchungen sehr komplex und aufwendig seien und wohl Jahre dauern werden. Er hoffe, dass das Amt die erforderlichen Ressourcen erhalten werde.

Der Bericht geht auf die Befugnisse des Kartellamtes zur Durchsetzung des Verbraucherrechts ein, bemängelt jedoch, dass dem Amt hier bislang keine Eingriffsbefugnisse wie eine Abstellungsverfügung übertragen worden seien. Mit Ausblick auf die 12. GWB-Novelle verweist Bundesminister Habeck im Vorwort des Berichtes auf die geplante Erweiterung der Befugnisse des Bundeskartellamtes auf diesem Gebiet, um eine effektivere Durchsetzung des wirtschaftlichen Verbraucherrechts zu gewährleisten.

Ebenfalls adressiert werden in der 12. GWB-Novelle soll das Themenfeld Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht. Im Bericht findet sich hierzu ein eigenes Kapitel, in dem das Bundeskartellamt die im Berichtszeitraum durchgeführten Prüfungen branchenübergreifender Initiativen und Unternehmenskooperationen im Bereich Nachhaltigkeit kurz vorstellt.