01.02.2016

BMWi erstellt Handbuch über staatliche Beihilfen (Stand Januar 2016)

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BMWi
Beihilfen
Handbuch
Compliance

Am 15. Januar hat das Beihilfenreferat des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) der Praxis ein "Handbuch über staatliche Beihilfen" (Stand Januar 2016) übermittelt. Damit ist die vom BMWi verfolgte Compliance-Strategie im EU-Beihilfenbereich vorerst abgeschlossen. Zuvor hatte das Beihilfenreferat nach eigenen Angaben eine Grundlagenübersicht, einen Beihilfe-Selbsttest sowie Handlungsempfehlungen erstellt und einen „State Aid Compliance Officer" ernannt. Darüber hinaus hatte es im Februar 2015 eine Rückforderungsbekanntmachung veröffentlicht, die auch zu der Strategie gehört:

https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/B/bekanntmachung-rueckforderung-unionsrechtswidrig-gewaehrter-staatlicher-beihilfen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Hintergrund:

Das Beihilfenrecht hat in den letzten Jahren einen umfangreichen Reformprozess unterlaufen. Die letzten Änderungen sind durch die vom ehemaligen Wettbewerbskommissar Almunia angestoßenen „State Aid Modernisation"-Prozess (SAM-Prozess) angestoßen worden.

Das BMWi verfolgt das Ziel, ein Compliance Management System für die staatlichen Stellen zu etablieren. Die vorgenannten Handlungsempfehlungen sollen bei der Umsetzung des europäischen Beihilferechts für alle diejenigen Stellen dienen, die in Deutschland Beihilfen prüfen oder gewähren. Sie sollen einen Orientierungsrahmen bieten und fassen die wesentlichen Grundprinzipien des täglichen Handelns in diesem Bereich zusammen. Beihilfenrechtskonformes Verhalten soll gefördert, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen noch effizienter gestaltet und die Kooperation mit der Europäischen Kommission weiter verbessert werden. Die Empfehlungen sind dynamisch und werden den Erfahrungen im Umgang mit staatlichen Beihilfen und den aktuellen Entwicklungen im europäischen Beihilferecht angepasst.

Das Handbuch soll nun insbesondere allen öffentlichen Stellen in Deutschland, die staatliche Beihilfen gewähren oder prüfen, beim Verständnis der Vorschriften über staatliche Beihilfen sowie deren Anwendung in der Praxis helfen. Es soll keineswegs die EU-Vorschriften zum Beihilfenrecht ersetzen, sondern stellt eher eine Art Nachschlagewerk zu wichtigen Aspekten der Vorschriften über staatliche Beihilfen sowie deren Anwendung. Es basiert auf einem entsprechenden Dokument des Department for Business, Innovation and Skills des britischen Wirtschaftsministeriums, das auf dessen Homepage abrufbar ist. (https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/443742/BIS-15-148-state-aid-manual.pdf).