01.12.2023

Arbeitskreis Wettbewerbsökonomie tagte beim Bundeskartellamt zur Umsetzung der 11. GWB-Novelle – Arbeitskreis Kartellrecht tagte bereits im September

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BKartA
Arbeitskreis Wettbewerbsökonomie
Arbeitskreis Kartellrecht
11. GWB-Novelle
Missbrauchsaufsicht

PM (Arbeitskreis Wettbewerbsökonomie): Bundeskartellamt - Homepage - Arbeitskreis Wettbewerbsökonomie diskutiert über die Umsetzung der 11. GWB-Novelle sowie aktuelle Verfahren des Bundeskartellamtes 

PM (Arbeitskreis Kartellrecht): Bundeskartellamt - Homepage - Diskussion über Zukunft der Missbrauchsaufsicht in Europa - Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht 

Am 24. Oktober 2023 fand die achte Tagung des Arbeitskreises Wettbewerbsökonomie im Bundeskartellamt statt. Dort haben Mitglieder des Bundeskartellamtes mit Forschenden der Volkswirtschaftslehre über aktuelle wettbewerbsökonomische Fragestellungen, in diesem Jahr insbesondere über die Umsetzung der 11. GWB-Novelle, diskutiert. Weitere Themen waren der Nachweis wettbewerbsbeschränkender Auswirkungen von vertikalen Vereinbarungen im Verfahren Stihl (Bundeskartellamt - Homepage - Veröffentlichte Entscheidung: Kartellrechtswidriges Wettbewerbsverbot in Vertriebsvereinbarungen von Motorsägen-Hersteller STIHL (Entscheidung vom 31. Mai 2022) sowie die Beurteilungsmaßstäbe im Rahmen von Behinderungsmissbräuchen am Beispiel des Deutsche Bahn-Verfahrens (28_06_2023_DB_Mobilitaet.pdf (bundeskartellamt.de). Außerdem wurde über die wettbewerbliche Würdigung im Lebensmittelbereich anhand des Fusionsfalls Müller/Campina diskutiert (Bundeskartellamt - Homepage - Die Unternehmensgruppe Theo Müller darf Teile des Molkereigeschäfts von Royal Friesland Campina nach Zusagen übernehmen). 

Über den Verlauf und die Ergebnisse der Tagung ist nichts bekannt. Anders als zu der Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht, der sog. „Professorentagung", ist auch kein Arbeitspapier veröffentlicht worden. Der Arbeitskreis Kartellrecht hatte bereits am 28. September 2023 in Bonn getagt und über die „Zukunft der Missbrauchsaufsicht in Europa“ diskutiert. Im Vorfeld wurde ein Hintergrundpapier zu dem Thema „Leitlinien zu Artikel 102 AEUV – Neue Maßstäbe für die Missbrauchsaufsicht?“ veröffentlicht, das hier abrufbar ist: AK_Kartellrecht_2023_Hintergrundpapier.pdf (bundeskartellamt.de) 

Bei der diesjährigen Tagung hat sich der Arbeitskreis Kartellrecht insbesondere mit den kontinuierlich steigenden Nachweisanforderungen bei Missbrauchsverfahren nach der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und möglichen Methoden zur Feststellung eines Missbrauchs befasst. Im Fokus standen die Voraussetzungen für die Eingriffsverwaltung, mögliche Reduktionen hinsichtlich der Länge und Komplexität von Missbrauchsverfahren, Durchsetzungsprioritäten und auch die Rolle und der Beweiswert des sog. „as efficient competitor“-Tests. Mit dem Test wird untersucht, ob Märkte für einen ebenso effizienten Wettbewerber bestreitbar sind oder sie durch das Verhalten eines Marktbeherrschers ausgeschlossen werden.