08.11.2023

11. GWB-Novelle tritt in Kraft und neue Vorab-Konsultation zur 12. GWB-Novelle gestartet

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BMWK
11. GWB-Novelle
12. GWB-Novelle
Nachhaltigkeit
Verbraucherschutz
Fusionskontrolle
Ministererlaubnis
Kartellschadensersatz

Konsultation (12. GWB-Novelle): https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20231004-konsultation-reform-kartellrecht.html 

Am 6. November 2023 ist die 11. GWB-Novelle im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl.2023 /Nr. 294). (Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze - Bundesgesetzblatt). Die Novelle trat damit am einen Tag später am 7. November 2023 in Kraft (vgl. dazu insbesondere die letzten FIW-Artikel vom 09.10.23 und 02.07.22). 

Ebenfalls am 6. November 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Online-Konsultation zur weiteren Umsetzung seiner wettbewerbspolitischen Agenda gestartet. Diese wird Eingang in die bereits angekündigte 12. GWB-Novelle finden. Bis zum 4. Dezember 2023 können die Interessenten an einer Online-Befragung zu aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nehmen und Vorschläge zur Anpassung des deutschen Kartellrechts einbringen. Das BMWK möchte dadurch ein breites Meinungsbild erhalten, das es bei der weiteren Umsetzung der wettbewerbspolitischen Agenda berücksichtigen wird. 

Die Online-Konsultation enthält viele allgemeine und spezifische Fragen zur weiteren Entwicklung des nationalen Wettbewerbsrechts. Die Novelle legt einen Fokus auf Entbürokratisierung, insbesondere auf die Herstellung von Rechtssicherheit und auf die Beschleunigung der Verfahren. 

Die wichtigsten Inhalte der Konsultation: 

Bei der Fusionskontrolle habe man versucht, mit der 10. Novelle die Zahl der Anmeldungen zu senken. Es wird gefragt, ob bei der formellen Fusionskontrolle weitere Schritte von Nöten seien, um die Zahl der Fälle weiter zu begrenzen. Wenn ja, stellt sich die Frage, wie eine Anpassung, z. B. an die Inflation (über eine Indexierung), gelingen kann. So gibt es in den USA mit dem Hard Scott Rodino Act bereits eine Indexierung der Schwellenwerte. 

Diskutiert wird auch eine Anpassung der Transaktionswertschwelle, die an einigen Stellen ggf. zu Rechtsunsicherheit geführt habe. Gefragt wird nach etwaigen Anpassungen/Klarstellungen bei den Tatbestandsmerkmalen. 

Es wird auch gefragt, ob mit Blick auf „Killer Acquisitions“ in Abweichung zum EU-Recht ein veränderter materieller Test angezeigt wäre, z. B. ob der SIEC-Test noch einmal ergänzt werden sollte. 

Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Ministererlaubnis kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Es werden in der Konsultation verschiedene Optionen genannt und abgefragt bis hin zur Beibehaltung der jetzigen Regelung: Bei Beibehaltung stellt sich die Frage nach etwaigem Änderungsbedarf (z. B. Klage Dritter, Streichung der TB-Merkmale „gesamtwirtschaftliche Vorteile“ oder „überragendes Interesse der Allgemeinheit“, komplett neue Voraussetzungen, Streichung der Möglichkeit von Nebenbestimmungen, Bundestagsbeteiligung).