10.05.2023

11. GWB-Novelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat

D
BMWK
11. GWB-Novelle
Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz
Entflechtung
Sektoruntersuchung

Gesetzentwurf: aenderung-des-gesetzes-gegen-wettbewerbsbeschraenkungen.pdf (bmwk.de)

Die Bundesregierung hatte am 5. April 2023 den Gesetzentwurf zur 11. GWB-Novelle (sog. „Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz“) verabschiedet. Der Entwurf wurde bereits dem Bundesrat zur Beratung vorgelegt und wird noch voraussichtlich im Mai in den Bundestag eingebracht. Die Verabschiedung war zuvor aufgrund starker Debatten zwischen den Ministerien mehrfach verschoben worden.

Für die 1033. Sitzung des Bundesrats am 12.05.2023 empfehlen die Bundesratsausschüsse, keine Einwendungen zu erheben: „Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.“ TOP023=0168-23=1033.BR-12.05.23 (bundesrat.de)

Im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf des BMWK finden sich in dem Gesetzentwurf einige Änderungen. Im Wesentlichen belaufen sich diese auf Folgende: