07.04.2003
Reform der EU-Fusionskontrolle: aktueller Stand
EU
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Quelle: BDI-Brüssel
Der Verordnungsvorschlag zur Änderung der Fusionskontrollverordnung ist in der Ratsgruppe bislang drei mal diskutiert worden. Im Mittelpunkt der Debatte standen die Fragen der Zuständigkeit und des Dominanztests. Im Wettbewerbsfähigkeitsrat am 12./13.5. ist eine Orientierungsdebatte vorgesehen. Auf den Beratungen lastet großer Druck, die Verordnung bis Jahresende zu verabschieden, damit sie zusammen mit der EU-Kartellrechtsreform zum 1.5.2004 in Kraft treten kann.
Die Kommission plant, im Laufe der nächsten Monate weitere Entwürfe von Mitteilungen zu vertikalen und konglomeraten Fusionen zu veröffentlichen, die mit der Mitteilung zu horizontalen Fusionen in einem Dokument zusammengefasst werden und zusammen mit der neuen Fusionskontrollverordnung als Paket in Kraft treten sollen.
Zum Verordnungsentwurf vertritt der BDI folgende Position:
- Der Verordnungsvorschlag enthält einige Verbesserungen beim Prüfungsverfahren. So ist z. B. positiv, dass die Anmeldevoraussetzungen flexibler werden und die Wochenfrist für die Anmeldung entfallen soll.
- Der BDI bedauert aber, dass die Kommission den Anliegen der Industrie nach einer stärkeren Verankerung „One-Stop-Shop-Prinzips“ kaum Rechnung getragen hat. Der Vorschlag der Kommission, lediglich das System der Verweisungsvorschriften zu ändern, bleibt weit hinter dem Ziel zurück, den bürokratischen Aufwand der Unternehmen bei Mehrfachanmeldungen zu verändern.
- Positiv ist die Einführung eines Vorverfahrens, bei dem Unternehmen noch vor der eigentlichen Anmeldung ihr Vorhaben bei der Kommission einreichen können und innerhalb kurzer Zeit eine Entscheidung erhalten sollen, ob die Kommission für die Prüfung des Zusammenschlusses zuständig ist.
- Der Vorschlag, Verweisungen von der Kommission an die Mitgliedstaaten zu erleichtern, ist angesichts der nicht harmonisierten nationalen Verfahrensrechte problematisch.
- Der Marktbeherrschungsbegriff ist zu weit und kommt de facto einem SLC-Test gleich, wodurch für die Unternehmen eine Situation der Rechtsunsicherheit entsteht.
- Positiv ist die Klarstellung, dass die Kommission bei der Prüfung von Zusammenschlüssen Effizienzen berücksichtigen will.
- Die Möglichkeiten, in Phase I und in Phase II Fristen automatisch und auf Antrag der Parteien zu verlängern wird unterstützt.
- Der BDI tritt jedoch der Ausweitung der Ermittlungs- und Eingriffsbefugnisse der Kommission und der Erhöhung der Geldbußen und Zwangsgelder entschieden entgegen. Es ist unverhältnismäßig und unangemessen, der Europäischen Kommission in Fusionskontrollverfahren dieselben Ermittlungs- und Eingriffsbefugnisse wie bei der Verfolgung von Kartellverstößen einzuräumen, da Unternehmenszusammenschlüsse in erster Linie - im Gegensatz zu Kartellverstößen - rechtmäßige Anliegen der Unternehmen sind.
- Der Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Kommission sollte durch eine weitere Straffung des beschleunigten Verfahrens und die Einrichtung einer Spezialkammer beim Gericht erster Instanz weiter verbessert werden.
Fundstelle: www.bdi-online.de
Im EP ist der Wirtschafts- und Währungsausschuss federführend. Berichterstatter: Della Vedova. Schatten der SPE: Berenguer-Fuster, der EVP: Im mitberatenden Rechtsausschuss ist Doorn (EVP, NL) Berichterstatter.