Berliner Kolloquium

Thema/Topic

Wettbewerb und Rekommunalisierung

Termin/Date

10. Mai 2012, 10.30 Uhr bis ca. 13.00 Uhr

Tagungsort/Venue

Radisson Blu Hotel, Karl-Liebknecht-Straße 3, 10178 Berlin

Programm/Programme

Die Privatisierungswelle im Zuge der Liberalisierung vieler, ehemals hoheitlich erbrachter Dienstleistungen der sog. Daseinsvorsorge ist vorerst vorbei. Nur wenige Kommunen scheinen über weitere Privatisierungen nachzudenken. Manche Privatisierungsentscheidungen werden rückgängig gemacht, bereits privatisierte Unternehmen von Kommunen „re-kommunalisiert" oder die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand durch Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts wieder ausdrücklich zugelassen.

Seitens der Kommunen werden als Ziele der Rekommunalisierung regelmäßig ein „besserer Einfluss auf den Energiemix", eine "Mitgestaltung der Energiewende" und generell die „Gewährleistung der Daseinsvorsorge" genannt. Im Bereich der Abfallwirtschaft stärkt der Anfang Februar 2012 durch Bundestag und Bundesrat gebilligte Kompromiss zum Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz die Wettbewerbsposition der öffentlichen Entsorgungswirtschaft. Eine Lizenz zum Wertstoffsammeln kann künftig nur dann an private Unternehmen vergeben werden, wenn diese „wesentlich leistungsfähiger" als entsprechende öffentliche Entsorger sind.

Damit wird das sog. Subsidiaritätsprinzip gleichsam gedreht, denn nun muss ein privatwirtschaftliches Unternehmen beweisen, dass es die Leistung „besser" erbringen wird. Gleiche Bedingungen für Kommunen und Private werden gewährleistet, wenn die Aufgaben ausgeschrieben werden. Andernfalls erbringen Gebietskörperschaften Leistungen selbst oder im Rahmen von kommunalen Kooperationen.

In der Wasserwirtschaft ist eine "Flucht ins Gebührenrecht" zu beobachten, die zu steigender Bedeutung kommunaler Versorger führt. Während private Unternehmen der Preiskontrolle durch die Kartellbehörden unterworfen sind, können sich öffentliche Anbieter dieser Kontrolle entziehen, indem die Wasserentgelte nicht als Preise, sondern vielmehr als Gebühren ausgewiesen werden und damit der typischerweise weniger restriktiven gebühren-rechtlichen Missbrauchskontrolle durch die Kommunalaufsicht unterliegen.

In der Energiewirtschaft wird argumentiert, dass eine kommunale Stromversorgung eher ökologische Bereitstellung von Energie garantiere als privatwirtschaftliche Angebote. Bis 2016 laufen fast sämtliche Strom- und Gasnetz-Konzessionsverträge aus. In vielen Kommunen wird über einen Rückkauf der Netze und Eigenkonzessionierung nachgedacht.

Ursache der Tendenz zur Rekommunalisierung scheint auch die öffentliche Wahrnehmung von Misserfolgen bei der Privatisierung von Gütern der Daseinsvorsorge zu sein. Verbesserte Bedingungen für die Kunden, wie sie im Bereich der Telekommunikation nach der Privatisierung realisiert werden konnten, sind in anderen Bereichen nicht unmittelbar festzustellen.

Das FIW wird sein diesjähriges Berliner Kolloquium dieser ordnungspolitischen Grundsatzdebatte widmen.

Das Programm finden Sie hier zum Download

Teilnahmegebühr/Participation fee

Teilnehmer: 150,- €

Zur Anmeldung/Registration

     Stornierung

Bitte beachten Sie, dass die schriftliche Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung bis zum 23.04.2012  kostenfrei möglich ist. Wir bitten um Verständnis, dass im Falle einer späteren Stornierung bis zum 02.05.2012 eine Zahlung von 75,- € und danach der gesamte Tagungsbeitrag erhoben wird. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers kostenfrei möglich. Storniert das FIW die Veranstaltung, wird der Tagungsbeitrag erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

     Verschiedenes

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