Fritzsche, Dr. Alexander

Ermessen und institutionelles Gleichgewicht

Band 223

XI, 248 (56,- €)

ISBN: 978-3-452-27072-6

 

Die Ermessensausübung in Wettbewerbssachen kann als ein horizontales Kompetenz­problem zwischen Europäischer Kommission und Europäischem Gericht erster Instanz angesehen werden. In der Rechtswissenschaft wird seit Längerem die Frage diskutiert, in welchem Umfang die Gemeinschaftsgerichte Kommissionsentscheidungen überprü­fen dürfen und wer das Letztentscheidungsrecht bei der Anwendung des europäischen Kartellrechts hat. Es geht dabei auch um Aspekte des institutionellen Gleichgewichts von Exekutive und Judikative.

Der Autor der vorliegenden Dissertation nimmt eine umfassende Analyse der Recht­sprechung zum Nachprüfungsumfang von Kommissionsentscheidungen vor, und zwar aus der Zeit vor und nach der Gründung des Gerichts erster Instanz. Mit der Einrich­tung des Gerichts erster Instanz im Jahre 1989 war eine Intensivierung der Kontrolle der Entscheidungen der Kommission beabsichtigt worden. Die Arbeit macht deutlich, dass die Rechtsprechung selbst keine klare Linie erkennen lässt. Tendenziell ist der Umfang der gerichtlichen Nachprüfung beim Verbotstatbestand des Art. 81 Abs. 1 EG größer als bei den in Art. 81 Abs. 3 EG normierten Freistellungsvoraussetzungen. Die Band­breite der Nachprüfung reicht von einer umfassenden eigenen Sachverhaltswürdigung des Gerichts bis zu einer minimalen Überprüfung anhand von »offensichtlichen Beur­teilungsfehlern«, wie dies neuerdings auch bei Art. 82 EG und in der Fusionskontrolle der Fall ist. Bei der Bewertung komplexer wirtschaftlicher Verhältnisse findet offenbar nur eine begrenzte gerichtliche Kontrolle statt, die der Verfasser an den Grundsätzen des effektiven Rechtsschutzes überprüft. Der Autor entwickelt zudem ein eigenes Kon­zept für die Begründung von Ermessensspielräumen der Kommission, das die Kompe­tenzabgrenzung erleichtern soll.  

Das FIW freut sich, mit diesem Band eine Schrift vorzulegen, die einen weiter führen­den Beitrag zur Diskussion über das Maß der gerichtlichen Kontrolle von Rechtsakten der EU-Kommission leistet, und hofft auf eine günstige Aufnahme bei seinen Lesern.  

 

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