31.03.2014

Fristablauf am 31.03.14: Konsultation der EU-Kommission zur Verlängerung der Gruppenfreistellung für Seeschifffahrtskonsortien

EU
Europäische Kommission
Schifffahrtskonsortien
Gruppenfreistellungsverordnung

https://ec.europa.eu/competition/consultations/2014_maritime_consortia/draft_regulation_de.pdf

Die Europäische Kommission hatte am 27. Februar 2014 einen Verordnungsentwurf zur Verlängerung der Gruppenfreistellungsverordnung für Schifffahrtskonsortien veröffentlicht. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 31. März 2014 und ist damit verkürzt (weniger als 12 Wochen).

Hintergrund:

Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) zur Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen zwischen Seeschifffahrtsunternehmen (Konsortien) wurde in der ersten Form 1995 erlassen und ist seitdem bereits mehrfach verlängert worden. Die letzte Fassung ist die GVO vom (EG) Nr. 906/2009 der Kommission vom 28. September 2009. Sie würde nach aktueller Fassung am 25. April 2015 auslaufen.

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:256:0031:0034:DE:PDF

Die Gruppenfreistellungsverordnung sieht vor, dass Reedereien gemeinsame Seefrachtverkehrsdienstleistungen als Konsortium durchführen können, ohne dabei in den Verdacht eines kartellrechtswidrigen Verhaltens zu geraten, solange der gemeinsame Marktanteil der Mitglieder des Konsortiums auf dem relevanten Markt nicht mehr als 30 % der insgesamt beförderten Gütermenge beträgt.

Im Jahr 2013 hatte die Kommission die sonstigen kartellrechtlichen Sonderregelungen für Seeverkehrsdienste auslaufen lassen Die Kommission vertrat die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich waren und stattdessen die allgemeinen kartellrechtlichen Regelungen wie insbesondere die Leitlinien zu Vereinbarungen über die horizontale Zusammenarbeit zur Anwendung kommen sollten. Die Gruppenfreistellungsverordnung für Konsortien war davon aber nicht betroffen.

Aktueller Vorschlag:

Aus Sicht der Kommission ist diese Sonderverordnung auch weiterhin sinnvoll. Nach Markterforschungen profitierten die Nutzer der von den Konsortien angebotenen Dienstleistungen in der Regel von Produktivitätsverbesserungen und höherer Dienstleistungsqualität. Die Möglichkeit der Kooperationsvereinbarung ermögliche es den Linienreedereien, ihre Tätigkeiten zu rationalisieren.

Aus diesem Grund schlägt die Kommission vor, die GVO um weitere fünf Jahre, bis April 2020, zu verlängern.