09.09.2014

EU: Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien in Kraft/Erneute Möglichkeit zur Stellungnahme zum EEG-Beihilfeverfahren

Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 28. 06. 2014 (2014/C 200/01) sind die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 (EEAG, Leitlinien) zwischenzeitlich veröffentlicht worden. In Anbetracht des Inkrafttretens dieser Leitlinien konnten alle Mitgliedstaaten und Beteiligten innerhalb von zwanzig Arbeitstagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu den Maßnahmen, die Gegenstand des von der Kommission eingeleiteten förmlichen Prüfverfahrens sind, Stellung nehmen. Gemeint ist das im Dezember 2013 eröffnete Beihilfeverfahren der EU-Kommission gegen das EEG 2012. Zur Möglichkeit einer weiteren Stellungnahme (bis zum 29.08.2014) hatte die Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union (2014/C 250/15) aufgefordert. Die Leitlinien traten am 1. Juli 2014 in Kraft.

Hintergrund ist, dass die EU-Kommission die Beihilfeprüfung anhand der EEAG vornimmt, die sie am 9. April 2014 verabschiedet hat. Die EEAG lagen aber während der ersten Stellungnahmefrist zum Verfahren gegen das EEG 2012 noch nicht vor. Die rückwirkende Anwendung der Leitlinien folgt aus diesen selbst (Randnummer 248). Nach Randnummer 248 dieser Leitlinien werden etwaige rechtswidrige Umwelt- und Energiebeihilfen in Form von Ermäßigungen der finanziellen Beiträge zur Förderung erneuerbarer Energien anhand der Bestimmungen der Abschnitte 3.7.2 und 3.7.3 dieser Leitlinien geprüft.