20.03.2014

EU: Trilog einigt sich bei Schadensersatzklagen im Wettbewerbsrecht

Einer Presseerklärung des EVP-Abgeordneten im Europäischen Parlament, Dr. Andreas Schwab, vom 19. März 2014 zufolge hat der seit dem 27. Februar 2014 tagende Trilog zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission am 18. März 2014 zu abschließenden Ergebnissen geführt.

Verhandelt wurden Kompromisslinien zwischen Europäischem Parlament und Rat zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach einzelstaatlichem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union vom Juni 2013.

Hintergrund:

Die EU- Kommission hatte am 11. Juni 2013 ein Maßnahmenpaket zum kollektiven Rechtsschutz sowie zu Schadensersatzklagen im Wettbewerbsrecht veröffentlicht (vgl. FIW-Bericht vom 13.06.13). In dem dazu gehörenden Richtlinienvorschlag (des Rates und des Europäischen Parlaments) über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach einzelstaatlichem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union hatte die EU-Kommission auf eine verbindliche Einführung von EU-Sammelklagen verzichtet. Sie beschränkte sich stattdessen auf eine unverbindliche Empfehlung an die Mitgliedstaaten, kollektive Rechtsschutzelemente in verschiedenen Rechtsgebieten einzuführen.

Neben dem Ziel, eine vollständige Kompensation für den aufgrund eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht erlittenen Schaden zu gewährleisten, will die Kommission durch den Richtlinienvorschlag auch das Zusammenspiel zwischen öffentlicher und privater Rechtsdurchsetzung verbessern, indem insbesondere ein verstärkter Schutz von Kronzeugen in späteren Schadensersatzprozessen vorgesehen wird.

Die im Dezember 2013 gefundene allgemeine Ausrichtung des Rates hatte den Kommissionsvorschlag dahingehende akzeptiert, dass er keine kollektiven Klagemöglichkeiten (Sammelklagen) enthielt.

Danach hatte der EP-Wirtschafts- und Währungsausschuss am 27. Januar 2014 über den Berichtsentwurf des Abgeordneten Andreas Schwab zu der Richtlinie abgestimmt und trotz einer Vielzahl von Änderungsanträgen unterschiedlicher Fraktionen zur Einführung von kollektiven Rechtsschutzsystemen keine Verpflichtung zur Einführung von Kollektiv- oder Sammelklagen in den Bericht aufgenommen. Zuvor hatte auch der mitberatende Rechtsausschuss am 20. Januar 2014 die Einführung von Sammelklagen in den Richtlinientext mit knapper Mehrheit abgelehnt.

Trilogergebnis:

Auch durch den Trilog wurden Kollektivelemente nachträglich nicht wieder eingeführt.

Nach Ansicht von Schwab sei es zu einem „guten Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher und der Wirtschaft" gekommen, ohne dass eine „Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild" eingeführt werde.

Beim streitigen Thema des Schutzes vor Offenlegung  von Beweismitteln bei  Kronzeugen (Art. 6) sei der der Trilog im Ergebnis dem Vorschlag des Rates gefolgt und habe eine sichere Lösung für den Schutz von Dokumenten der Kronzeugen und damit zur Stärkung des Kronzeugenprogramms der EU gefunden. Es gebe allerdings von deutscher Seite nach wie vor rechtspolitische Zweifel an solch einer weitgehenden  Privilegierung der Kronzeugen.

Bei der Bindungswirkung kartellbehördlicher Entscheidungen (Art. 9) sollen dem Vernehmen nach kartellbehördliche Entscheidungen keine grenzüberschreitende Bindung zukommen; sie könnten jedoch als prima facie Beweis dienen. 

Bei den Regelungen zur Passing-On-Defence soll klar gestellt worden sein, dass Mehrfachschadenersatz nicht möglich ist. Der Einwand der Schadensabwälzung (passing-on) soll auch im Verhältnis zum mittelbaren Abnehmer möglich bleiben. Der Kartellant soll zudem glaubhaft machen können, dass eine Preiserhöhung nicht an den mittelbaren Abnehmer weitergegeben  worden sei.

Schwab weist insbesondere auf das Novum einer freiwilligen Entschädigungsregelung für Kartellopfer seitens der Mitglieder von Kartellen hin. Solch eine freiwillige Lösung soll sich zudem positiv auf mögliche Kartellbußgelder auswirken.

Zeitplan:

Die neue Richtlinie soll Mitte April vom Plenum des Parlaments offiziell verabschiedet werden und tritt voraussichtlich Mitte 2016 in Kraft. Der Rat muss der Richtlinie ebenfalls noch zustimmen.