01.09.2014

EU-Kommission veröffentlicht überarbeiteten Leitlinien zur Rettung von Unternehmen in Schwierigkeiten

Am 1. August 2014 sind die von der EU-Kommission überarbeiteten Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten in Kraft getreten; zuvor wurden sie am 9. Juli 2014 veröffentlicht. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2020.

Historie:

Die ersten Leitlinien stammten aus dem Jahr 1994. Im Jahr 1997 wurden Sonderregelungen für den Bereich Landwirtschaft erlassen. 1999 wurde eine geänderte Fassung der Leitlinien angenommen. 2004 erließ die Kommission neue Leitlinien, deren Gültigkeit zunächst bis zum 9. Oktober 2012 und anschließend bis zu ihrer Ersetzung durch neue Bestimmungen verlängert wurde.

Zielsetzung:

Ziel der überarbeiteten Leitlinien ist sicherzustellen, dass Beihilfen in den Fällen bereitgestellt werden, in denen sie am meisten benötigt werden. Die sogenannten „Rettungsbeihilfen" können für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gewährt werden. Dies sahen auch bereits die bisherigen Leitlinien vor. Geht der Zeitraum der Förderung über sechs Monate hinaus, steht die Möglichkeit sogenannter „Umstrukturierungsbeihilfen" zur Verfügung, bei denen dann entweder eine Rückzahlung der Beihilfe erfolgen oder der Kommission ein Umstrukturierungsplan vorgelegt werden muss. Dieser muss gewährleisten, dass die langfristige Rentabilität des betreffenden Unternehmens ohne weitere staatliche Unterstützung wiederhergestellt wird. Ferner soll das Unternehmen selbst zu den Umstrukturierungskosten beitragen, um beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren.  Zudem können Umstrukturierungsbeihilfen nur einmal in 10 Jahren in Anspruch genommen werden („einmalige Beihilfe).

 

Neuerungen: