16.05.2014

EU-Kommission veröffentlicht Bericht über die Wettbewerbspolitik 2013

Die EU-Kommission hat am 6. Mai 2014 ihren alljährlichen Wettbewerbsbericht veröffentlicht, der auf das Jahr 2013 zurückblickt. Dieser enthält einen Überblick über wesentliche Entwicklungen in der Wettbewerbspolitik sowie über wichtige Instrumente zur Durchsetzung wettbewerbspolitischer Maßnahmen. Demnach hat die Kommission auch einige wichtige politischen Initiativen fortgeführt oder abgeschlossen.

Bekämpfung von Kartellen - Kronzeugenregelung und Vergleichsverfahren

2013 jährte sich die Annahme der Verordnung Nr. 1/2003 zum zehnten Mal, mit der eine neue Ära bei der Durchsetzung des EU-Kartellrechts eingeleitet wurde. Zur Ergänzung der kartellrechtlichen Vorschriften legte die Kommission im Juni 2013 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Erleichterung von Schadensersatzklagen wegen Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen vor, der zwischenzeitlich vom Europäischen Parlament angenommen worden ist. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, aber auch Fragen nach dem Schutz von Kronzeugenerklärungen vor Offenlegung im zivilrechtlichen Schadensersatzfahren, standen im Vordergrund des Vorschlags.

Zur Bekämpfung von Kartellen verhängte die Kommission 2013 Geldbußen in Höhe von 1 882 975 000 EUR. Neben Bußgeldern seien aber auch Kronzeugenregelungen und Vergleiche wichtige Instrumente zur Kartellbekämpfung. 2013 wurden drei Kartelle durch Vergleich beendet, seit 2010 waren es insgesamt acht erfolgreiche Vergleichsverfahren. Die Immunitäts- und Kronzeugenanträge zur Aufdeckung von Kartellen beliefen sich in den vergangenen Jahren auf durchschnittlich zwei Anträge pro Monat. Insgesamt waren es 2013 weniger Anträge als in den beiden Vorjahren 2011 und 2012.

Fusionskontrolle

Im Jahr 2013 wurden bei der Kommission insgesamt 300 Fälle angemeldet; dies entspricht in etwa dem Durchschnitt der vergangenen vier Jahre. Die Kommission hat sechs eingehende Prüfungen (Phase II) eingeleitet, u. a. in der Informationstechnologie, im Mobiltelefonsektor, im Luftverkehr und in der Rohstoffindustrie. Zwei Verfahren wurden mit einer Untersagung beendet. Bei zwei Beschlüssen wurden in der zweiten Prüfungsphase Verpflichtungszusagen vereinbart. Elf Genehmigungen mit Verpflichtungszusagen wurden nach Abschluss der vorläufigen Prüfungen (Phase I) erteilt.

Im Dezember 2013 verabschiedete die Kommission neue Regeln zur Vereinfachung der Fusionskontrolle. Weiter wurde untersucht, ob die Fusionskontrollverordnung zur Verbesserung der Wirksamkeit und des reibungslosen Funktionierens des Verweisungssystems geändert werden sollte. Die Veröffentlichung eines Weißbuchs hierzu ist für 2014 geplant.

Staatliche Beihilfen

Die Kommission führte die Reform und Modernisierung des Beihilferechts weiter fort. Insbesondere hat sie im Juni 2013 neue Leitlinien für Regionalbeihilfen verabschiedet. Im Juli nahm der Rat die Verfahrens- und Ermächtigungsverordnung an. Ein weiterer Eckpfeiler der Modernisierung stellte das Vorhaben zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) dar. Die Kommission geht davon aus, dass 75 % der heutigen staatlichen Beihilfemaßnahmen und ca. 66 % der Beihilfebeträge von der neuen AGVO abgedeckt werden könnten. Darüber hinaus passte die Kommission die Krisenvorschriften für staatliche Beihilfen zugunsten von Banken an.

Im Hinblick auf die Rückforderung rechtswidrig gewährter Beihilfen hat die Kommission 2013 neun Beschlüsse angenommen und damit die Wiedereinziehung von über 726 Mio. EUR durch die Mitgliedstaaten erwirkt. Seit 2004 wurden nicht mit dem Binnenmarkt vereinbaren Beihilfen in Höhe von 13,5, Mrd. EUR wieder eingezogen.

Umwelt- und Energiepolitik

Ein besonderes Augenmerk legte die Kommission 2013 auf die Energiepolitik, den Sektor, in dem „mehr Europa" am dringlichsten sei, so die Kommission.

Im Jahr 2013 sind neue Beihilfevorschriften für die Bewertung der im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU (ETS) gewährten Zertifikate in Kraft getreten und die Kommission genehmigte nationale Regelungen für mehrere Mitgliedstaaten.

Die Kommission veröffentlichte einige Mitteilungen, wie „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik 2020-2030" oder „Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie". Sie identifizierte die Notwendigkeit eines gemeinsamen Energierahmens, von Infrastrukturinvestitionen, verbesserter Energieeffizienz und stärkerer marktintegrierter Beihilfen für erneuerbare Energien. 

Weitere Sektoren

Neben dem Energie- und Umweltsektor enthält der Bericht wie in den Vorjahren einen detaillierten Überblick zu Wettbewerbsentwicklungen in weiteren ausgewählten Branchen, so in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Informations- und Kommunikationstechnologie, Medien, Rohstoffindustrie, Pharmazeutische Industrie, Gesundheitsdienste, Post- und Verkehrsdienste sowie Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Internationaler Kontext des EU-Wettbewerbsrechts

Auf internationaler Ebene waren wettbewerbspolitische Vereinbarungen Gegenstand bilateraler Vertragsverhandlungen, so auch im Rahmen der Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommens mit den USA (TTIP), die noch nicht abgeschlossen sind. Darüber hinaus setzte die Kommission ihre Teilnahme an politischen Dialogen mit den Wettbewerbsbehörden in einer Reihe von Ländern fort, um eine Annäherung der Wettbewerbsvorschriften zu fördern. Sie unterzeichnete ein Kooperationsabkommen mit der Schweiz, das beide Wettbewerbsbehörden in die Lage versetzen soll, Informationen, die sie bei ihren Untersuchungen erlangt haben, auszutauschen. Auch mit der indischen Wettbewerbsbehörde unterzeichnete die Kommission eine Vereinbarung für eine Zusammenarbeit im Bereich des Wettbewerbsrechts.