15.04.2014

EU-Kommission nimmt Umweltschutz- und Energiebeihilfenleitlinien an

EU
Kommission
Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien
Erneuerbare-Energien-Förderung

https://ec.europa.eu/competition/sectors/energy/eeag_en.pdf
https://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-400_de.htm

Am 9. April 2014 hat die EU-Kommission neue Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie verabschiedet (Environmental and Energy Guidelines, EEAG). Dieser Verabschiedung ging ein wochenlanges Ringen um eine Einigung, insbesondere zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission, voraus. Zuvor fanden drei öffentliche Konsultationen statt, beginnend im Juli 2012; die letzte fand im Dezember 2013 statt (vgl. FIW-Bericht vom 14.02.14).

Die Leitlinien sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, ihre Klimaziele 2020 zu verwirklichen, und Marktverzerrungen entgegenwirken, die aufgrund der Förderung der erneuerbaren Energien entstehen können. Staatliche Beihilfen sollen schrittweise auf eine marktfreundlichere Förderung erneuerbarer Energien in Form von Marktprämien oder Zertifikaten übergehen. Erneuerbarer Strom soll gefördert werden können. Dabei sollen die durch staatliche Beihilfen für erneuerbare Energien bewirkten Verfälschungen des Wettbewerbs auf dem Strommarkt möglichst gering bleiben und die Kosteneffizienz derartiger Fördermaßnahmen zum Nutzen der Stromverbraucher zu steigern. Die Leitlinien sehen auch insbesondere beihilfekompatible und bis zuletzt kontrovers diskutierte Möglichkeiten zur Entlastung energieintensiver Unternehmen vor, die durch die nationalen Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt werden. So enthalten sie Kriterien dafür, wie Mitgliedstaaten energieintensive und besonders dem internationalen Wettbewerb ausgesetzte Unternehmen von Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien entlasten können. Außerdem enthalten die Leitlinien neue Bestimmungen über Beihilfen für Energieinfrastrukturen und Erzeugungskapazitäten, um den Energiebinnenmarkt zu stärken und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Wesentlicher Inhalt der Leitlinien:

Die neuen Leitlinien werden vom 1. Juli 2014 bis Ende 2020 gelten.