18.03.2014

Bundesregierung hat gegen den Eröffnungsbeschluss des EEG-Beihilfeverfahrens geklagt

D
Oberlandesgericht Düsseldorf
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Wasserpreise
Vergleichsmarkt

https://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEEA1R03720140228
https://www.bmwi.de/DE/Themen/energie,did=627466.html

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 28. Februar 2014 bekannt gegeben, dass die Bundesregierung gegen den Eröffnungsbeschluss der EU-Kommission, mit dem diese das Beihilfeverfahren zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeleitet hat, Klage erhoben habe.

 

In der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Klageeinreichung hieß es, dass die Einreichung der Klage allein der „Wahrung der Rechtsposition Deutschlands“ diene, „falls es wider Erwarten nicht gelingen sollte, zu einer zielführenden Lösung im Dialog mit der EU-Kommission zu gelangen.“ Die Klage sei vorsorglich eingereicht worden, weil die Frist andernfalls abgelaufen wäre. Damit ist zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesregierung primär eine Verhandlungslösung im Rahmen der derzeit „laufenden, konstruktiven Verhandlungen mit der EU-Kommission“ anstrebt. Da in Deutschland ohnehin eine Reform des EEG eingeleitet worden sei, würde dieser Dialog auch über die künftige Ausgestaltung des EEG und die "Besondere Ausgleichsregelung“ geführt.

 

Allerdings stellte die Pressemitteilung ebenfalls deutlich heraus, dass die EU-Kommission und die Bundesregierung in ihren Positionen noch auseinanderlägen. Während die EU-Kommission eine europakompatible Lösung anstrebe – so formulierte es Staatssekretär Baake im Bundeswirtschaftsministerium – wurde bekräftigt, dass die Bundesregierung nach wie vor auf dem Standpunkt stehe, dass es sich beim System des EEG und den darin enthaltenen Entlastungsregeln für energieintensive Unternehmen nicht um eine staatliche Beihilfe handele, sondern um ein System, das mit dem EU-Recht vereinbar sei. Zudem müsse die spezifische Situation in Deutschland betrachtet werden, da es in den anderen Mitgliedstaaten der EU keine Belastungen gebe, die mit der EEG-Umlage vergleichbar wären. Der Bundesregierung gehe es in erster Linie darum, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Industrie zu erhalten. Daher sei eine zügige Reform des EEG unabdingbar. 

 

Anmerkungen:

1.      Die Bundesregierung hatte bereits in ihrer Stellungnahme vom 20. Januar 2014 zum Hauptprüfverfahren der Kommission ausführlich zu ihrer Sichtweise Stellung bezogen.

2.      Eckpunkte einer EEG-Reform liegen seit dem 22. Januar 2014 vor. Die Reform des EEG soll bereits Anfang April vom Kabinett verabschiedet werden. Am 4. März 2014 startete die Länder- und Verbändeanhörung u.a. zum Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts. Hierzu können die Länder und betroffene Verbände bis zum 12. März 2014 elektronische Stellungnahmen einreichen. Der Gesetzentwurf des novellierten EEG soll bereits am 8. April 2014 vom Kabinett beschlossen und das reformierte EEG zum 1. August 2014 in Kraft treten.

Bei der EEG-Reform solle es vor allem darum gehen, den weiteren Kostenanstieg spürbar zu bremsen, die Kosten gerechter zu verteilen, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll zu steuern und die Marktintegration der erneuerbaren Energien voranzutreiben.

 

Der Entwurf zum EEG enthält allerdings noch nicht die beabsichtigten Regelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung; diese werden noch im Fortgang der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission in dem Entwurf nachgetragen. Außerdem ist noch keine inhaltliche Regelung zur Beteiligung des Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage enthalten; auch diese Regelung wird nachgetragen.

 

https://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Erneuerbare-Energien/eeg-reform.html

 

3.      Erste Äußerungen der Industrie zeigen sich verhalten positiv zu den Reformvorschlägen. Nach Ansicht von BDI-Präsident Ulrich Grillo müssten die Entlastungen der energieintensiven Branchen, die zentral für den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands seien, erhalten und auch gegenüber den Bedenken aus Brüssel „wetterfest“ gemacht werden (https://www.bdi.eu/163_18406.htm). Dem Vernehmen nach hat der BDI bereits eine eigene Stellungnahme zum Beihilfeverfahren bei der Kommission eingereicht.