04.06.2014

Bundesrat nimmt zu Kommissionsmitteilung über Wasserdienstleistungen auf Initiative einer europäischen Bürgerinitiative Stellung

Der Bundesrat hat am 23. Mai 2014 in seiner 922. Sitzung zu der Mitteilung der EU-Kommission über die europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“ vom 19. März 2014 Stellung genommen.

 

Hintergrund

Die im Mai 2012 gegründete Europäische Bürgerinitiative „Right2Water“, die maßgeblich von Gewerkschaften getragen wird (u. a. vom Europäischen Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst im Europäischen Gewerkschaftsbund und in Deutschland von ver.di.) namens „Wasser ist ein Menschenrecht!“ hatte die EU-Kommission aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der ein Recht auf Wasser und auf sanitäre Grundversorgung als Menschenrechte verankert und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert. Die Wasserwirtschaft soll von der EU-weiten Liberalisierungsagenda ausgeschlossen sein. Auch soll die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden.

 

Die EU-Kommission hatte daraufhin am 19. März 2014 die Mitteilung über die europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“ erlassen und eine Konsultation eingeleitet. In ihrer Mitteilung stellte sie zunächst den status quo der europäischen Initiativen im Bereich der Wasserdienstleistungen und der Entwicklungszusammenarbeit dar. Sie stellte zudem klar, dass sie auch künftig die Neutralität der EU gegenüber nationalen, regionalen und lokalen Entscheidungen für die Erbringung von Wasserdienstleistungen gewährleisten und gleichzeitig dafür sorgen wird, dass wesentliche Vertragsgrundsätze wie Transparenz und

Gleichbehandlung beachtet werden. Darüber hinaus kündigt die Kommission an, eine  EU-weite Konsultation zur Prüfung von Verbesserungen durchzuführen.

Der Deutsche Bundestag hatte entsprechende Anliegen mehrerer Fraktionen bereits im Februar 2013 abgelehnt. Es handelte sich um Anträge der Fraktionen Bündnis 90/GRÜNE („Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür“), DIE LINKE („Wasser ist Menschenrecht - Privatisierung verhindern“) und der SPD („Kommunale Wasserversorgung stärken - Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungskonzessionen für den Bereich Wasser ablehnen“).

Beschluss des Bundesrats

 

In der Stellungnahme des Bundesrats ist zu lesen, dass der Bundesrat in einer Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung als große Gefahr ansähe, ohne diese näher zu spezifizieren.  Auch künftig sei darauf zu achten, die Wasserversorgung in Europa nicht unter Privatisierungsdruck zu bringen und den Zugang zu Wasser für alle zu sichern. Der Bundesrat behauptet zudem, dass der „hohe und europaweit führende Qualitätsstandard des Trinkwassers in Deutschland in hohem Maße auf die von den Kommunen verantwortete Wasserversorgung zurückzuführen“ sei.

Der Bundesrat dringt schon jetzt darauf, weiteren Bestrebungen auf EU-Ebene zur Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorgeleistungen eine klare Absage zu erteilen. Die EU dürfe auch keinem Abkommen zustimmen, das die in den EU-Vergaberichtlinien gefundenen Kompromisse unterläuft und den Druck zur Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorgeleistungen wie der Wasserversorgungverstärkt.

 

Gut findet der Bundesrat auch, dass die Kommission den Wassersektor aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsvergaberichtlinie ausgenommen hat. Er befürchtet zudem, dass bei einer europaweiten Ausschreibung die Qualität der Wasserversorgung zum Nachteil der Bevölkerung signifikant sinken würde. Die Vergabe öffentlicher Aufträge nach ökologischen oder sozialen Kriterien dürfe „nicht erschwert oder gar unmöglich gemacht werden“.

 

Der Bundesrat beklagt, dass die EU-Kommission noch keinen Gesetzesvorschlag vorgelegt hat, um das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung zu verankern, und vorerst nur eine Konsultation durchführen will.

 

Wie steht die Wirtschaft (Industrie) zur Frage der Privatisierung der Wasserwirtschaft?

 

Der BDI meint hierzu, dass die Abwasserentsorgung und Wasserversorgung wesentliche Grundversorgungsleistungen für die Bürger seien und ökonomischen Kriterien unterliegen sollten. In einer Broschüre des BDI heißt es dazu:

 

 Transparenz und ein fairer Wettbewerb um die Planung, den Bau und den Betrieb von Anlagen der Wasserwirtschaft sind unerlässlich. In den Branchen des Umwelt- und Ressourcenschutzes sind effiziente Unternehmen von besonderer Bedeutung.

 

Mehr wettbewerbliche Anreize sind auch für die Wasserwirtschaft unverzichtbar. Die zumeist öffentlichen Unternehmen der Wasserwirtschaft werden durch die Gebietsmonopole in den fortgeltenden §§ 103, 103 a GWB alter Fassung vor der Konkurrenz anderer und privater Anbieter geschützt. Ein ordnungsrechtlicher Rahmen, der sowohl Qualität wie schonenden Umgang mit der Ressource regelt und gleichzeitig den marktwirtschaftlichen Kräften den größtmöglichen Spielraum lässt, wird den hohen Standard deutscher Wasserwirtschaft gewährleisten. Die öffentlichen Betriebe sind nicht per se die zuverlässigeren Wasserver- und -entsorger. Ebenso wenig bedingt die Gewinnerzielungsabsicht privater Anbieter einen Verlust an Qualitäts- und Umweltstandards. Eine Verbesserung der Technik verspricht einen

Nutzen für die Wasserqualität und die Umwelt zugleich. Das Innovationspotential wird am besten durch den fairen Wettbewerb von privaten und öffentlichen Unternehmenum die ökonomisch beste Lösung freigesetzt.

 

Die Organisation der Abwasserwirtschaft bietet derzeit wenig wettbewerbliche Anreize. Die Gebührenerhebung ist lediglich kostenbasiert. Für die Abwasserwirtschaft fehlen bis heute hinreichende Daten. Die Potentiale der Abwasserwirtschaft können ohne eine Analyse dieser Daten auch in der Zukunft nicht ausreichendgehoben werden. Die Aufgabe der Politik ist es, einen Rahmen zu finden, der die Besonderheiten der Abwasser und Wasserwirtschaft gerecht wird, um Innovationen und Effizienz zu fördern. Entscheidend ist, dass sichere Leistungen

zu günstigen Preisen, unabhängig von der Rechtsform der Ver- und Entsorgungsunternehmen angeboten werden.

 

(https://www.bdi.eu/download_content/KonjunkturStandortUndWettbewerb/02_Broschuere_Daseinsvorsorge_-_Nutzniesser_Staat.pdf)