22.01.2014

Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt veröffentlichen Monitoringbericht 2013

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und das Bundeskartellamt haben am 19. Dezember 2013 ihren gemeinsamen jährlichen Monitoringbericht 2013 über die Entwicklung der deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkte im Jahr 2012 vorgelegt. Mit diesem über 300 Seiten langen Bericht haben die beiden Behörden ihre im Vorjahr begonnene Zusammenarbeit in der Beobachtung und Analyse der Märkte leitungsgebundener Energien fortgesetzt.

Der Bericht geht zunächst auf die Entwicklungen auf den Elektrizitätsmärkten ein und konstatiert vor allem auf diesen Märkten einen fundamentalen Wandel. Ein besonderer Fokus liegt auf der Beobachtung der Auswirkungen des Umbaus der Energieversorgung im Zuge der Energiewende. Treibende Kraft dieses Umbaus auf den Elektrizitätsmärkten sei der anhaltende Zubau an Strom-Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien gewesen, welcher einen Netzausbau erheblichen Umfangs voraussetze. Der Umbau sei zwar vorrangig auf die Bereiche der Erzeugung und der Netze ausgerichtet, er wirke sich aber über die gesamte Wertschöpfungskette der Energieversorgung aus.

Im Berichtsjahr sei ein deutlicher, aber insgesamt im Vergleich zum vorigen Berichtszeitraum verlangsamter Zubau von Solaranlagen zu verzeichnen gewesen. Auch der Bereich Wind Onshore habe nennenswerte Zuwächse zu verzeichnen. Bei der gesamten nach EEG geförderten Strommenge hätte sich im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 15 Prozent ergeben sowie eine Steigerung von 14 Prozent bei der ausgezahlten Fördersumme.

Die Darstellung der Entwicklung der nach EEG vergüteten Elektrizitätserzeugung und der direkt vermarkteten Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien nimmt im Bericht einigen Platz ein. Zum 31. Dezember 2012 habe  die gesamte installierte Leistung der nach EEG vergütungsfähigen Anlagen in Deutschland auf ca. 71,0 GW und damit um 15 Prozent zugenommen. Als Alternative zur festen EEG-Einspeisevergütung bestehe für Anlagenbetreiber auch die Option, den erzeugten Strom eigenständig zu vermarkten. Hier sei ein langsamer Wechsel der Vermarktungsform von der festen Einspeisevergütung in die Direktvermarktung (mit Inanspruchnahme der Marktprämie, zum Zweck der Verringerung der EEG-Umlage oder als sonstige Direktvermarktung) zu beobachten gewesen.

Auf der Netzebene müssten die Übertragungsnetze weiter ausgebaut werden, die bereits an ihre Grenzen stoßen würden. Während des Berichtszeitraumes seien die Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber in alle Arten der Stromerzeugung gestiegen, um die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dass die Netzebene von Störungen möglichst frei sei, sei sowohl für den Strom-Großhandel als auch für den Strom-Einzelhandel heraus von entscheidender Bedeutung. Auf den beiden letztgenannten Ebenen habe sich der Wettbewerb im Berichtszeitraum positiv entwickelt. Im Einzelhandelsbereich böten sich den Verbrauchern zudem breite Auswahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Stromlieferanten.

Der Bericht stellt darüber hinaus fest, dass die Endkundenpreise im Strombereich im Berichtszeitraum deutlich angestiegen seien. Während der durchschnittliche Gesamtpreis für Industriekunden im Vergleich zu den anderen Kundensegmenten etwas weniger stark angestiegen sei, habe sich der Durchschnittspreis für Haushaltskunden in der Grundversorgung ganz erheblich erhöht. Die Preissteigerungen seien im Wesentlichen auf den Anstieg staatlich determinierter Preisbestandteile zurückzuführen. Vor allem die Erhöhung der EEG-Umlage auf 5,28 ct/kWh habe sich erheblich auf die Endkundenpreise ausgewirkt. Der Anteil dieser Umlage am gemittelten Gesamtpreis betrage mittlerweile 18 Prozent. Um diese wachsenden Kosten einzudämmen mahnte der Präsident des Bundeskartellamt, Andreas Mundt, in der begleitenden Pressemitteilung an, Neuanlagen für erneuerbare Energien mittels der verpflichtenden Direktvermarktung aus dem Subventionsmechanismus zu lösen und in den Markt zu integrieren.

Auch im Gassektor hätten sich die Einzelhandelspreise für Gaskunden im Haushaltsbereich erhöht; bei den Industrie- und Gewerbekunden hätten sie sich nur geringfügig verändert. Im Erdgasbereich sei darüber hinaus in der Heizperiode 2012/2013 eine weitgehende Entleerung der Untergrundgasspeicher erfolgt. Mittlerweile (November 2013) sei jedoch wieder eine Füllstand der Gasspeicher von über 90 Prozent erreicht worden.

Dieser Bericht beruht auf gesetzlichen Vorgaben ( § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m. § 53 Abs. 3 GWB) und dient auch der Vorlage bei der Europäischen Kommission und der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden.