10.07.2014

Bundeskartellamt stellt Jahresbericht 2013 vor

Das Bundeskartellamt hat am 8. Juli 2014 den ersten Jahresbericht seiner Kartellbehörde für das Jahr 2013 vorgestellt. Diese Form des Berichts ist neu, denn bisher hat das Bundeskartellamt primär Tätigkeits- und Fallberichte veröffentlicht. Der letzte veröffentlichte Tätigkeitsbericht bezieht sich auf die Jahre 2011 und 2012. Der Jahresbericht wendet sich an die interessierte Öffentlichkeit und erläutert wesentliche Aufgaben des Bundeskartellamts und insbesondere der verschiedenen Beschlussabteilunge.

Kartellverfolgung:

Im Jahr 2013 hat das Bundeskartellamt in elf Kartellverfahren insgesamt rund 240 Mio. Euro Bußgelder gegen 54 Unternehmen und 52 Privatpersonen verhängt. Dies betraf insbesondere die Bereiche Schienenhersteller, die Mühlenindustrie, Haushaltsgeschirr, Drogerieartikel, und Süßwaren. In der ersten Jahreshälfte des Jahres 2014 wurden bereits 635 Mio. Euro Bußgelder verhängt, so gegen Brauereiunternehmen rund 338 Mio. Euro und gegen Zuckerhersteller in Höhe von 280 Mio. Euro.

Laut begleitender Pressemitteilung des Amtes hat das Bundeskartellamt im laufenden Jahr 2014 (Stand: 8. Juli 2014) bereits 635 Mio. Euro Bußgelder (u. a. in den Bereichen Bier und Zucker) verhängt.

17 Durchsuchungen hat das Bundeskartellamt vorgenommen und dabei insgesamt 73 Unternehmen/Verbände und 11 Privatwohnungen durchsucht.

Fusionskontrolle:

Im Berichtszeitraum hat das Bundeskartellamt 1.091 Fusionskontrollanmeldungen erhalten und in 18 Fällen ein Hauptprüfverfahren eröffnet. Ein Zusammenschluss wurde 2013 aber nur in einem Fall untersagt, und in zwei weiteren Fällen konnte die Fusion nur unter Auflagen freigegeben werden.

Internet:

Einen wesentlichen Schwerpunkt setzte das Bundeskartellamt auf die Verfolgung von Wettbewerbsbeschränkungen im Internet in Bezug auf vertikale Vereinbarungen, Doppelpreissysteme, Plattformen und Bestpreisklauseln, wie es sie beispielsweise bei Hotelbuchungs-Portalen gab. Aber auch die Ausgestaltung des Online-Vertriebs in der Form, dass Händlern die Nutzung von Plattformen war Gegenstand von Verfahren im Jahre 2013.

Energie:

Beim Wettbewerb im Energiebereich setzt das Bundeskartellamt auf Wettbewerbsmechanismen, sowohl beim Ausbau erneuerbarer Energien als auch bei der konventionellen Stromerzeugung. Beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) spricht sich das Kartellamt für eine grundlegende Reform aus, um das EEG auf Wettbewerbskurs zu bringen und möchte sich zukünftig aktiv an der Diskussion zur Ausgestaltung des Strommarktes beteiligen.

Markttransparenzstellen:

Als besonderer Erfolg wurde die seit September 2013 angelaufene Markttransparenzstelle-Kraftstoff (MTS) bezeichnet. Die über das Smartphone oder über Navigationsgeräte erreichbare MTS soll den Preisvergleich aktueller Benzinpreise in Echtzeit erleichtern. Dadurch könne der autofahrende Verbraucher gezielt die günstigste Tankstelle in seiner Umgebung ansteuern. Jeder vierte Autofahrer, 30 % der Männer und 18 % der Frauen, haben bereits einen Preisvergleich der über 14.000 teilnehmenden Tankstellen vorgenommen.

Ein Termin für den Arbeitsbeginn der Markttransparenzstelle-Strom und Gas (MTS Strom und Gas), deren Aufbau durch das am 12. Dezember 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgesehen ist, wurde noch nicht genannt. Laut Jahresbericht war das Bundeskartellamt im letzten Jahr allerdings bereits aktiv am Aufbau und der Einrichtung dieser Transparenzstelle beteiligt.