23.10.2014

Baden-Württemberg plant Aufweichung des Gemeindewirtschaftsrechts zu Lasten der Privatwirtschaft/Online-Petition der FDP-Fraktion

Online-Petition der FDP:

https://www.openpetition.de/petition/online/schwchung-der-handwerker-und-mittelstndler-in-baden-wrttemberg-verhindern

Noch bis zum 27. November 2014 kann eine von der FDP-Fraktion in Baden-Württemberg eingeleitete Online-Petition unterzeichnet werden. Die Petition hat den Titel: „Schwächung der Handwerker und Mittelständler in Baden-Württemberg verhindern!" und will die von der grün-roten Landesregierung angestrebte Änderung des §102 der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg verhindern.

Hintergrund: Gesetzesentwurf des Innenministeriums von Baden-Württemberg:

Am 23. Oktober 2013 hatte das Innenministerium von Baden-Württemberg einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vorgelegt. Danach soll die bisher in § 102 GemO verankerte „verschärfte Subsidiaritätsklausel" durch eine „einfache Subsidiaritätsklausel" ersetzt werden, was den Kommunen ein deutlich erweitertes Bestätigungsfeld verschaffen würde. Bisher darf eine Kommune außerhalb der so genannten Daseinsvorsorge, die sich auf Bereiche wie die Müllabfuhr, Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung bezieht, nur dann tätig werden, wenn es keinen privaten Anbieter gibt, der die Leistung ebenso gut erbringen kann. In Zukunft soll ein privater Anbieter beweisen müssen, dass er die Leistung besser und wirtschaftlicher erbringen kann als die staatliche Konkurrenz. Nur dann darf die Gemeinde nicht tätig werden. Da dieser Beweis faktisch nicht zu führen ist, sind den Kommunen künftig in ihrer wirtschaftlichen Betätigung keine Grenzen mehr gesetzt.

Im Entwurf der Gesetzesbegründung heißt es dazu wörtlich:

Der Vorrang privater Anbieter gegenüber der wirtschaftlichen Betätigung der kommunalen Unternehmen entfällt zugunsten der Erweiterung der Spielräume der kommunalen Selbstverwaltung. Bei der „einfachen Subsidiaritätsklausel" genügt Gleichwertigkeit der Leistungserbringung im konkreten Vergleich zwischen dem kommunalen Unternehmen oder einem privaten Anbieter, die Anforderungen sind für die Gemeinden geringer. Die Drittschutzwirkung zugunsten privater Anbieter fällt weg. Unverändert bedarf es eines öffentlichen Zwecks. Mit dieser Stärkung der Eigenverantwortlichkeit wird ein unnötiges Hemmnis beseitigt.

Auch soll das in § 102 GemO fest geschriebene grundsätzliche Verbot der überörtlichen Betätigung von kommunalen Unternehmen abgeschafft werden.

Nur die FDP hat sich gegen eine Ausweitung der staatlichen Aufgaben ausgesprochen. Es dürfe nicht zu einer Konkurrenz zwischen Staat und Handwerk kommen, weshalb der Staat auch keine Aufgaben übernehmen sollte, wenn diese von einem Privaten gleich gut oder gar besser erledigt werden könne.

Weitere Kritik kam vom Bund der Selbstständigen und der Landesvereinigung Bauwirtschaft. Letztere hat davor gewarnt, dass der geplante Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung zu einer unfairen Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der mittelständischen Bauunternehmen führen würde.

Stand des Gesetzgebungsverfahrens:

Das Gesetz ist noch nicht in den Landtag eingebracht worden; es wird derzeit noch im Innenministerium beraten.