22.10.2014

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage zur Änderung des Kartellrechts im IT-Bereich

Per Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17. Oktober 2014 wurde mitgeteilt, dass die Fraktion per Bundestagsdrucksache Nr. 18/2586 eine Kleine Anfrage „Neue Herausforderungen der Wettbewerbspolitik im digitalen Zeitalter – Antworten auf die Marktmacht von global agierenden IT-Unternehmen wie Google, Facebook und Co.“ an die Bundesregierung gerichtet hatte.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in ihrer Kleinen Anfrage die Marktmacht von global agierender IT-Unternehmen wie Google kritisch in Frage gestellt und wollte wissen, ob bei global agierenden IT-Unternehmen von einer kartellrechtlich relevanten, marktbeherrschenden Stellung auszugehen sei, die ein Eingreifen der Kartellbehörden oder Ausweitung des kartellrechtlichen Instrumentariums gerechtfertigt erscheinen ließe. Sie bat auch um Klärung, ob und wie der Ruf nach einer der­zeit öffentlich diskutierten verbesserten kartellrechtlichen Regulierung bis hin zu einer „Zerschlagung“ dieser Unternehmen, mit den zur Verfü­gung stehenden rechtlichen Mitteln realisierbar wäre und welche Alternativen dazu sinnvoll und umsetzbar wären.


Hierauf antwortete die Bundesregierung am 9. Oktober 2014.

Antwort der Bundesregierung:

Auf die Frage, welche Notwendigkeit die Bundesregierung sehe, die Marktmacht global agierender  lT-Unternehmen auf nationaler und europäischer Ebene einzudämmen, antwortete die Bundesregierung, dass der Erwerb oder das Innehaben einer marktbeherrschenden Stellung – außerhalb der Fusionskontrolle - nicht verboten sei. Das Entstehen von zeitweiliger Marktmacht aufgrund von Wettbewerbserfolgen durch Innovation sei ein normaler Prozess und wettbewerbspolitisch grundsätzlich nicht negativ zu bewerten.


Die Bundesregierung hält es daher für zwingend notwendig, dass auf den sich dynamisch entwickelnden Internetmärkten eine wirksame Fusionskontrolle und ein wirksamer Schutz vor Missbrauch von Marktmacht auf nationaler und europäischer Ebene sichergestellt sind. Diese Instrumente müssen auch gegenüber global agierenden Unternehmen durchgesetzt werden.


Auf die Frage, welche nationalen kartell- und/oder wettbewerbsrechtlichen Möglichkeiten nach Einschätzung der Bundesregierung angemessen, realisierbar und wirksam wären, um die Marktmacht global agierender IT-Unternehmen auf nationaler und europäischer Ebene effektiv einzudämmen, antwortete die Bundesregierung, dass nach ihrer Auffassung das nationale und europäische Wettbewerbsrecht derzeit ein grundsätzlich ausreichendes Instrumentarium zur Lösung der Probleme biete, die aus Marktmacht resultieren können.

 

Die Bundesregierung wird (…) zudem umfassend prüfen, ob der bestehende Ordnungsrahmen fortzuentwickeln und um weitere Instrumente zu ergänzen ist, um speziellen wettbewerblichen Anforderungen der digitalen Wirtschaft auch in Zukunft zu entsprechen. Das betrifft auch die Frage, inwieweit das geltende kartellrechtliche Instrumentarium unter den sich dynamisch entwickelnden technologischen und wirtschaftlichen Bedingungen der globalen Datenökonomie zu modifizieren ist.

Im nationalen Recht wären Änderungen im Bereich der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen und bei der Fusionskontrolle für Unternehmenszusammenschlüsse ohne gemeinschaftsweite Bedeutung zulässig. Nach Auffassung der Bundesregierung sind jedoch europäische Regelungen im Hinblick auf das weltweite Netz und global agierende Unternehmen sachgerechter als nationale Vorschriften.

Zur Diskussion über eine „kartellrechtsähnliche  Regulierung" bzw. „Entflechtung" von Google antwortete die Bundesregierung, dass sie dem aktuellen Verfahren der EU-Kommission nicht vorgreifen wolle, und die Möglichkeit für eine Entflechtung bereits nach bestehendem Recht als ultima ratio möglich sei.

Nach Angaben der Bundesregierung wird die Monopolkommission zu diesem Regelungskomplex im Frühjahr 2015 ein Sondergutachten vorlegen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte sich in ihrer Pressmitteilung enttäuscht von der Haltung der Bundesregierung:


Antworten auf die Marktmacht global agierender IT-Unternehmen hat die Bundesregierung jedoch bis heute nicht. Rhetorik und tatsächliches Handeln klaffen weit auseinander. (…)

Zudem weist die Bundesregierung in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage darauf hin, dass das nationale und europäische Wettbewerbsrecht  derzeit ein ,,grundsätzlich ausreichendes Instrumentarium zur Lösung der Probleme, die aus Marktmacht resultieren können" bietet. Da die Probleme aber bislang nicht gelöst sind, gibt die Bundesregierung damit selbst zu, dass sie nicht entschlossen genug gehandelt hat.  Ein Verweis auf die europäische Ebene ist hier bei weitem zu wenig.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plädierte für einen konsequenten Einsatz des zur Verfügung stehenden Instrumentariums. Es sei darüber hinaus notwendig, die Wettbewerbspolitischen sowie datenschutzrechtlichen Instrumente weiterzuentwickeln.