05.05.2014

13. Jahrestagung des ICN in Marokko vom 23. bis 25. April 2014

Vom 23. bis 25. April 2014 hat die 13. Jahrestagung des International Competition Network (ICN) in Marokko, Marrakesch stattgefunden. An der Tagung haben neben den Wettbewerbsbehörden - allerdings ohne Stimmrechte - auch Vertreter der Privatwirtschaft, anderer internationaler Organisationen, Rechts- und Wirtschaftsexperten und die Wissenschaft als Beobachter und Berater teilgenommen. 

Hintergrund:

Das ICN wurde im Jahr 2001 von Australien, Deutschland, der EU, Frankreich, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea, Mexiko, Südafrika, den US und Zambia als internationale Plattform der Wettbewerbsbehörden gegründet, um die internationale Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden zu verbessern und zu institutionalisieren. Es bildet zudem ein Forum zum Austausch über Wettbewerbsthemen und hat sich zum Ziel gesetzt, die Konvergenz im Wettbewerbsrecht zu fördern. Derzeit gehören dem ICN 128 Kartellbehörden aus 115 Ländern weltweit an. Seit dem 5. September 2013 ist Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, Vorsitzenden des ICN-Steering Committee (vgl. FIW-Bericht vom 06.09.13).

Aktuelles:

Auf der Jahrestagung wurden einige Empfehlungen des ICN verabschiedet, unter anderem im Bereich des Missbrauchs von Marktmacht durch Kampfpreise (https://www.internationalcompetitionnetwork.org/uploads/library/doc966.pdf) und im Bereich der Beurteilung wettbewerblicher Effekte von Gesetzesvorhaben. Zudem wurde eine gemeinsame Vorlage für die Erlaubnis des Austauschs von Informationen aus Bonusanträgen in der internationalen Kartellverfolgung vorgelegt. Des Weiteren wurden Handbücher zur Kartellverfolgung  und zur behördlichen Praxis aktualisiert, ein Entwurf des Zwischenberichts zur internationalen Zusammenarbeit in der Fusionskontrolle sowie verschiedene Trainingsmodule präsentiert.

Im Rahmen der Jahrestagung wurden zudem für die künftige Arbeit des ICN drei Leitbegriffe vorgestellt: Focus, Inclusiveness und Implementation.

Dies neuen Begrifflichkeiten hatte der Vorsitzende des ICN-Steering Committees, Andreas Mundt, zuvor im November 2013 der Wettbewerbszeitschrift Concurrences (Concurrences N° 4-2013) in einem Interview näher erläutert ("Focus, implementation, inclusiveness - The impact of the ICN"). Mundt erläuterte darin die Begriffe dahingehend, dass das ICN seine Bemühungen erneut fokussieren müsse, um zu Beispiel auch vertikale Wettbewerbsbeschränkungen (wieder) mehr in den Mittelpunkt der Betrachtungen zu rücken. Die Kartellrechtsanwendung und - durchsetzung sei nach wie vor ein Schwerpunkt bei der inhaltlichen Zusammenarbeit im Netzwerk. Und es sei wichtig, die neu hinzugekommenen Wettbewerbsbehörden, die oft selbst erst vor kurzem gegründet worden seien, gleichwertig in den bisherigen Kreis miteinzubeziehen (inclusiveness); dies beziehe sich insbesondere auch auf viele neue Mitglieder aus dem afrikanischem Kontinent.  

(Das ganze Interview kann auf der Seite des Bundeskartellamts abgerufen werden: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Interviews/EN/Concurrence-ImpactICN_neu.html)

Als Nächstes wird sich das ICN - so die Pressemitteilung des Bundeskartellamts - den Themen Nebenbestimmungen in Fusionskontrollverfahren, missbräuchliche Verhaltensweisen, Zusammenarbeit und Ablauf von behördlichen Verfahren annehmen und dazu Workshops durchführen.