28.11.2013

Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode beschlossen

D
Fraktionen
18. Legislaturperiode
Koalitionsvertrag
Wettbewerbspolitik

https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf

Am 27. November 2013 haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag mit dem Titel „Deutschlands Zukunft gestalten" für die 18. Legislaturperiode geeinigt.

Das Kapitel „Wettbewerbsrecht" wird relativ kurz auf Seite 17 abgehandelt. Im Gegensatz zum Koalitionsvertrag 2009 enthält das Kapitel zum Wettbewerbsrecht allerdings bis auf die geplante Erleichterung der Zusammenarbeit von Verlagen unter der redaktionellen Ebene wenig Konkretes.

Auf S. 17 heißt es:

Wettbewerbsrecht

Fairer Wettbewerb und der Schutz vor wettbewerbsverzerrenden Absprachen sind für das Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft unabdingbar. Die Weiterentwicklung des Europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts ist maßgeblich für die inter-nationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas. Das Wettbewerbsrecht ist so zu optimieren, dass Wettbewerbsverstöße weitgehend ausgeschlossen sind.

Wir werden die Wirkungen der Regelungen der achten GWB-Novelle auswerten und weitere Schritte zur Straffung des behördlichen und gerichtlichen Verfahrens bei Kar-tellverstößen prüfen. Außerdem werden wir uns sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene für eine Stärkung der Kartellrechtsdurchsetzung einsetzen. Durch eine Reform des Kartellrechts werden wir die Möglichkeiten der betriebswirt-schaftlichen Zusammenarbeit von Verlagen unterhalb der redaktionellen Ebene er-leichtern. Damit wollen wir den Gefahren für die Pressevielfalt im Umbruch der digitalen Medienlandschaft begegnen.

Post: Wir werden eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bezahlbare Ver-sorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Postdienstleistungen sicherstellen. Am Postuniversaldienst werden wir festhalten.

Im Kapitel „Verbraucherschutz" wird auf S. 125 zudem verankert, dass bei Bundesnetzagentur, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundeskartellamt und Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der Verbraucherschutz gleichberechtigtes Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit werden soll.

Das bedeutet für den Bereich des Wettbewerbsrechts, dass dem Bundeskartellamt (in Zusammenarbeit mit den Landeskartellbehörden) nicht mehr nur der Schutz des Wettbewerbs obliegen soll, sondern auch der Verbraucherschutz.

Bereits das 46. Innsbrucker Symposion 2013 hatte sich dem Spannungsfeld des „Kartellrechts zwischen Industriepolitik und Verbraucherschutz" gewidmet (vgl. Bericht vom 22.3.2013). Im Rahmen dieses Symposions wurde festgestellt, dass es dem Wettbewerbsprinzip generell an Fürsprechern mangele, weshalb perspektivisch die Neigung der Politik nahe liege, der Verbraucherpolitik de lege ferenda den Vorzug zu geben. Diesen Trend scheint der Koalitionsvertrag nun umzusetzen. Im Rahmen des Symposions war ebenfalls festgestellt worden, dass sich die Ziele des Wettbewerbsschutzes und des Verbraucherschutzes zwar vielfach ergänzen dürften, sie jedoch auch bisweilen im Widerspruch zueinander stehen, was zu Konflikten führt.

Zuletzt enthält das Kapitel „Medien" noch einen Prüfauftrag. Auf S. 135 heißt es:

Es ist zu prüfen, inwieweit das Kartellrecht den aktuellen Entwicklungen im Sinne der Konvergenz anzupassen ist. Dabei darf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Medienunternehmen im internationalen Vergleich nicht beeinträchtigt werden. 

Mit „im Sinne der Konvergenz" ist die Konvergenz der Medien im Zuge zunehmender Digitalisierung gemeint. 

Weitere Schritte:

Der Koalitionsvertrag muss noch das Mitgliedervotum der SPD passieren. Ein Quorum von 20 Prozent aller Mitglieder wäre für die Fraktion bindend.