06.09.2013

EU-Konsultation zu neuen Beihilfevorschriften für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften endet in Kürze

Am 25. September 2013 endet die Konsultationsfrist der EU-Kommission für die überarbeiteten Leitlinien für die Finanzierung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen. Die Konsultation begann am 3. Juli 2013.

Hintergrund:

Die ersten Luftverkehrsleitlinien stammten aus dem Jahr 1994 und waren vor dem Hintergrund der Liberalisierung des Markts für Luftverkehrsdienste angenommen worden. Sie enthielten Bestimmungen für die Beurteilung von Sozial- und Umstrukturierungsbeihilfen für Luftverkehrsgesellschaften. Ziel war die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt. Diese Leitlinien wurden im Jahr 2005 durch Leitlinien für die öffentliche Förderung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftverkehrsgesellschaften auf Regionalflughäfen ergänzt. Diese (aktuell geltenden) Leitlinien haben beim Ausbau von Flughäfen und Streckennetzen eine große Rolle gespielt.

Obwohl es an einer Befristung dieser Leitlinien fehlte, hatte die EU-Kommission im Jahr 2011 eine erste öffentliche Konsultation durchgeführt, um etwaigen Überarbeitungsbedarf zu eruieren. Angesichts der Schlussfolgerungen der ersten Konsultation hatte die EU-Kommission eine Überarbeitung der bestehenden Leitlinien für erforderlich gehalten. Die Konsultationsteilnehmer hatten zum einen auf transparentere Regeln für die Finanzierung von Flughäfen gedrungen und sich zum anderen weitere Orientierungshilfen zur Anwendung der Beihilfevorschriften auf Preisnachlässe und andere Vorteile, die Regionalflughäfen bestimmten Luftverkehrsgesellschaften gewähren, sowie eine Vereinfachung der Vorschriften zu Anlaufbeihilfen gewünscht. Die Überarbeitung der Leitlinien steht zudem im Zusammenhang mit der Modernisierung des europäischen Beihilferechts, durch die klarere Rahmenbedingungen gesetzt und Beihilfen stärker an den Leitinitiativen der Strategie „Europa 2020" ausgerichtet werden sollen.

Wesentlicher Inhalt des Leitlinienentwurfs:

Weitere Schritte:

Die EU-Kommission möchte die überarbeiteten Leitlinien Anfang 2014 annehmen.