20.06.2013

Bundeskabinett beschließt Postgesetznovelle

Das Bundeskabinett hat am 29. Mai 2013 einen Gesetzentwurf  eines vierten Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes vorgelegt. Der Gesetzentwurf geht zurück auf einen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem letzten Jahr. Im Wesentlichen soll die marktspezifische Missbrauchsaufsicht gestärkt werden, um die Wettbewerbsbedingungen auf dem Postmarkt zu verbessern und um zusätzliche Wachstums- und Beschäftigungsimpulse zu erhalten. Vor allem sollen neue Marktzutrittschancen geschaffen werden, und das Angebot an Postdienstleistungen soll vielfältiger und kostengünstiger werden.

Hintergrund der Novelle sei - so der Bundeswirtschaftsminister -  die nach wie vor sehr zögerliche Wettbewerbsentwicklung im Briefmarkt, „in dem ein Unternehmen auch gut vier Jahre nach Aufhebung des Briefmonopols noch über rund 90 % Marktanteil verfügt" (Anm.: Die Deutsche Post AG).

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:

Erfolgsaussichten:

Angesichts der sich zum Ende neigenden Legislaturperiode und des zu erwartenden Widerstands bei einigen A-Ländern im Bundesrat (auch wenn die Änderungen voraussichtlich nicht unter den Zustimmungsvorbehalt des Bundesrats fallen), die den Vermittlungsausschuss anrufen könnten, scheint es zweifelhaft zu sein, ob die Novelle auf der verbliebenen Zeitschiene noch durchsetzbar ist.

Der Bundesrat war zuvor in seiner Sitzung am 2. November 2012 der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses für seine Stellungnahme (Drucksache 531/12) zum Tätigkeitsbericht 2010/2011 der Bundesnetzagentur - Telekommunikation und Post mit den Sondergutachten der Monopolkommission (Telekommunikation 2011sowie Post 2011) nicht gefolgt. Der federführende Wirtschaftsausschuss hatte  vorgeschlagen, folgende Passage in die Stellungnahme des Bundesrats aufzunehmen:

„ Der Bundesrat stellt auf Grund des Berichts der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und der Ausführungen im Sondergutachten Post der Monopolkommission sowie der Stellungnahme der Bundesregierung mit Bedauern fest, dass es auf dem Markt für Briefdienstleistungen nach wie vor keinen nachhaltigen Wettbewerb gibt, weshalb eine weitere Förderung des Wettbewerbs im Briefbereich unentbehrlich ist. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Vorlage eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Novellierung des Postgesetzes und erwartet dementsprechende Impulse."