27.08.2013

Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage zum Umsatzsteuerprivileg der öffentlichen Hand

Am 15. August 2013 ist die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/14516) auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/14298 - veröffentlicht worden.

Der Antwort der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass die Kernbereiche öffentlichen Handels, wie die Müllabfuhr oder die Abwasserentsorgung, auch in Zukunft umsatzsteuerfrei bleiben sollen. Wörtlich heißt es dort:

Der Kernbereich öffentlichen Handelns - der originär hoheitliche Bereich, in dem es keinen Wettbewerb gibt - wird auch in Zukunft nicht der Umsatzsteuer unterliegen."

Als Voraussetzung sei allerdings, dass die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unverändert blieben. Die Bundesregierung führte weiter aus, dass sie die Verunsicherung im Kommunalbereich ernst nehme und die Problematik seit längerem mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtere.

Hintergrund:

Der Bundesfinanzhof und der Europäische Gerichtshof hatten sich in mehreren Urteilen zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand geäußert. Tenor dieser Entscheidungen ist, dass Leistungen der öffentlichen Hand, die mit denen privater Anbieter vergleichbar sind oder in direktem Wettbewerb zu Privaten erbracht werden, der Umsatzsteuer zu unterwerfen seien. Der Bundesfinanzhof hatte speziell in drei grundlegenden Entscheidungen die Auffassung vertreten, dass die überwiegende umsatzsteuerliche Nichtbesteuerung von interkommunalen Kooperationen mit dem Europarecht nicht vereinbar ist. Die bisherige umsatzsteuerliche Freiheit des hoheitlichen Handelns soll zukünftig nur noch in einem sehr engen begrenzten Umfeld gelten (Urteil vom 10. November 2011, VR 41/10, Urteil vom 1. Dezember 2011, VR 1/11 und Urteil vom 14. März 2012, XI R 8/10)). 

Hält man im Vergleich zur Antwort der Bundesregierung den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP aus dem Jahr 2009 dagegen, scheinen die Aussagen voneinander abzuweichen. So wurde seinerzeit im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode  auf S. 14 programmatisch festgelegt, dass die Koalitionäre die Wettbewerbsgleichheit zwischen kommunalen und privaten Anbietern im Wettbewerb um Dienst insbesondere bei der Umsatzsteuer anstreben. Hier heißt es wörtlich:

„Wir streben Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter insbesondere bei der Umsatzsteuer an, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitionen zu ermöglichen. Aufgaben der Daseinsvorsorge sollen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich belastet werden."

(Auszug aus Koalitionsvertrag, S. 14)

Koalitionsvertrag: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ministerium/koalitionsvertrag.pdf?__blob=publicationFile