06.03.2012

Kommission veröffentlicht Arbeitspapier zur Finanzierung von Unternehmen in öffentlicher Hand

EU
Beihilfenpolitik
Daseinsvorsorge
Staatliche Unternehmen

https://ec.europa.eu/competition/state_aid/studies_reports/swd_guidance_paper_en.pdf

Die EU-Kommission hat ein Arbeitspapier (10.2.12) ihrer Dienststellen in einer englischen Fassung veröffentlicht, das Prinzipien für die Mitgliedstaaten und deren Behörden aufstellt, die im Zuge der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise derzeit Unternehmen der öffentlichen Hand finanzieren, restrukturieren und privatisieren. Einige der staatlichen Unternehmen erwirtschaften Verluste oder sind bereits erheblich verschuldet, weshalb mehrere Mitgliedstaaten bereits Maßnahmen ergriffen hätten, diese Unternehmen zu finanzieren, zu restrukturieren oder zu privatisieren. Das Papier weist darauf hin, dass solche Maßnahmen, wenn darin eine Beihilfe liegt, zuvor bei der EU-Kommission angemeldet werden müssen.

Die Mitgliedstaaten sollten möglichst schon das Pränotifizierungsverfahren nutzen.

Das Arbeitspapier ist auf nur 14 Seiten ein Parforceritt durch das Beihilfenrecht und fasst die wichtigsten Beihilferegeln für die Behörden der Mitgliedstaaten kurz zusammen. Ebenfalls erläutert wird das Notifizierungsverfahren. Das Papier will sicherstellen, dass finanzielle und andere Maßnahmen seitens der Behörden der Mitgliedstaaten beihilfekonform erfolgen, damit es nicht zu Beschwerdeverfahren und Rückforderungen kommt und bereits druchgeführte Privatisierungen im nachhinein scheitern. Das Papier betont, dass Finanzierungsmaßnahmen, die zu Marktbedingungen erfolgen und auch von einem privaten Investor (private Investor) durchgeführt werden würden, normalerweise keine Beihilfe darstellen. Die verschiedenen Rechtfertigungsmöglichkeiten im Falle einer Beihilfe werden indes nicht im Einzelnen dargestellt. Kurz gestreift werden zudem die Besonderheiten, die für Einheiten gelten, die mit Dienstleistungen im allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind. Für die Frage, ob und unter welchen Umständen Ausgleichszahlungen für solche Dienstleistungen eine Beihilfe darstellen, verweist das Papier auf die von der Kommission im Dezember 2011 überarbeiteten Regeln (DAWI-Paket).

Da Unternehmen in staatlicher Hand, die privatisiert werden sollen, in der Praxis oftmals zuvor umstrukturiert werden, um für künftige Käufer interessanter zu werden, erklärt das Papier kurz die Hauptkriterien der Rettungs-und Umstrukturierungsbeihilfeleitlinien und fasst die Begrifflichkeiten wie „Unternehmen in Schwierigkeiten" und die wichtigsten Kriterien der Leitlinien (Inhalt eines Umstrukturierungsplans, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Kompensationsleistungen des Unternehmens etc.) noch einmal in komprimierter Form zusammen. Bei Privatisierungen gilt zudem die strikte Beachtung des 

Prinzips des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers (Market Economy Investor Principle test, MEIP-Test), der danach fragt, ob ein vernünftiger privater Investor, der sich von langfristigen Rentabilitätsüberlegungen leiten lässt, eine solche Investition getätigt oder solche Kosten und Verluste bei einem Verkauf in Kauf genommen hätte. Bei Privatisierungen kommt strikt genommen das „Market Economy Vendor Principle" (MEVP) zum Tragen, das danach fragt, ob ein hypothetischer privater marktwirtschaftlich handelnder Vergleichsverkäufer das zu privatisierende Unternehmen zu denselben günstigen Bedingungen verkauft hätte wie die Behörde.

Besonderheiten: Wenn das Unternehmen mittels eines Börsengangs oder generell an der Börse verkauft werden soll, wird vermutet, dass der erzielte Verkaufspreis den Marktbedingungen entspricht und keine Beihilfe darstellt. Dies sollte der Regelfall einer Privatisierung sein. Wenn ein Verkauf mittels eines Ausschreibungswettbewerbs zustande kommt,  muss - gemäß dem Papier - dafür Sorge getragen werden, dass der Verkauf in einem offenen transparenten Bieterverfahren zustande kommt, bei dem das höchste Gebot den Zuschlag erhält.