02.08.2012

Kommission konsultiert zur Modernisierung des Beihilfenrechts (Beihilfenreform)

EU
Kommission
Beihilfenpolitik

Den Startschuss für die bereits seit längerem angekündigte große Beihilfenreform auf EU-Ebene haben eine Reihe von Konsultationen, die in den zurückliegenden zwei Monaten begonnen haben, gesetzt. Die Reform soll grundsätzlich bis Ende 2013 in wesentlichen Teilen abgeschlossen werden.

Ziel der Beihilfenreform

Die von Wettbewerbskommissar Almunia zu Anfang des Jahres angekündigte große Beihilfenreform soll zum einen Wachstum und Wettbewerb fördern, und zum anderen sollen die Prioritäten der Durchsetzung der Beihilfenpolitik neu gesetzt werden. Die Kommission will sich mehr auf die Beihilfen konzentrieren, die erhebliche Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten haben können. Für andere Fälle solle ein vereinfachtes Verfahren eingeführt werden. Beihilfen, die keine oder wenige Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben, sollen einer geringeren oder keinen Beihilfenkontrolle unterliegen.

Insgesamt sollen die Beihilferegelungen einfacher und klarer werden. Auch sollen ex-officio-Untersuchungen in schwerwiegenden Beihilfefällen ermöglicht werden. Die Beihilfeverfahren und Entscheidungen sollen schneller werden. Unter anderem sollen verschiedene Beihilfeleitlinien konsolidiert und die Anwendung der Regeln vereinfacht werden. Künftig soll es weniger, einfachere und zielgerichtetere Beihilfenregeln geben. Zudem soll sichergestellt werden, dass die knappen öffentlichen Gelder für sinnvolle und effiziente wachstums- und beschäftigungsfördernde Maßnahmen ausgegeben werden, die horizontalen Zielen dienen. Beihilfen sollten zudem die richtigen Anreize setzen, Aktivitäten zu verfolgen, die ohne die Beihilfe nicht erfolgt wären.

Einzelne laufende Konsultationen

https://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_short_term_export_credit/index_en.html

Die Kommission führt bis zum 21. September 2012 eine Konsultation zur Überarbeitung der Mitteilung über die Anwendung der EU-Beihilfevorschriften auf die kurzfristige Exportkreditversicherung durch. Die aktuell gültige Mitteilung wird Ende 2012 auslaufen.

https://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_state_aid_reform_procedures/index_en.html

https://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_risk_capital/index_en.html

Die Kommission hat eine Konsultation zu den Verfahrensregelungen im Beihilferecht sowie einen Fragebogen zur Anwendung der Risikokapitalleitlinien für KMU veröffentlicht. Die Konsultationsfrist endet am 5. Oktober 2012. 

In der Verfahrensverordnung EG/659/1999 sind die verfahrensrechtlichen Regelungen für beihilferechtliche Untersuchungen festgelegt. Die Kommission will die geplante Überarbeitung der Verordnung auf zwei Schwerpunkte konzentrieren, die ihr die zukünftige Arbeit erleichtern sollen: Zum einen will sie Prioritäten für die Behandlung von Beschwerden setzen, um ihre Arbeit auf Beihilfesachen mit potenziell starken Auswirkungen auf den Wettbewerb im Binnenmarkt zu fokussieren. Zum anderen will die Kommission neue Instrumente zur Gewinnung von Marktinformationen entwickeln, die ihr ermöglichen, künftig unmittelbareren Kontakt zu den Unternehmen aufzunehmen. Hierdurch soll die Verfahrensdauer verkürzt werden.

Die Kommission möchte außerdem in größeren Beihilfefällen verstärkt ex-Post-Kontrollen auf eigene Initiative durchführen. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen zu der Konsultation will die Kommission bis Dezember 2012 eine überarbeitete Verordnung vorschlagen, die dann durch das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten geprüft wird.

Angesichts des Außerkrafttretens der Risikokapitalleitlinien (und der AGVO, in der einige Bestimmungen zur Freistellung von Beihilfen in diesem Zusammenhang verankert sind) am 31. Dezember 2013 bittet die Kommission um sachdienliche Beiträge zur Überarbeitung der Risikokapitalleitlinien gebeten. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang Informationen über die Marktentwicklungen in Bezug auf die Bereitstellung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen für rentable KMU sowie Feedback über die Anwendung der Risikokapitalleitlinien und ihre Auswirkungen auf den Zugang von KMU zu Risikokapital.

https://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_gber/index_en.html

Die Kommission hat am 20. Juni 2012 einen Fragebogen zur Überarbeitung der beihilferechtlichen allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) veröffentlicht, die am 2008 in Kraft getreten war. Die AGVO läuft Ende 2013 aus. Die Kommission bittet um Stellungnahmen zu dem Fragebogen bis zum 12. September 2012.

https://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_de_minimis/index_de.html

Die Kommission hat am 26. Juli 2012 einen Fragebogen zu den Vorschriften für geringe Beihilfebeträge (De-minimis-Verordnung) veröffentlicht. Die Überarbeitung der Verordnung wird ein Kernelement der großen Beihilfereform der Kommission darstellen.

Die Kommission gibt an, dass sie im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung prüfen wird, ob der Höchstbetrag von 200.000 Euro auch weiterhin angemessen ist. Im Rahmen des „Altmark-Paketes" zu beihilfe-rechtlichen Regelungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse hat die Kommission vor kurzem eine De-minims-Regelung angenommen, nach der Beihilfebeträge bis zu 500.000 Euro innerhalb eines Dreijahreszeitraums freigestellt sind.

https://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_state_aid_environment/index_en.html

Die Kommission konsultiert bis zum 23. Oktober 2012 zu den EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen, die 2008 in Kraft getreten waren. Die Leitlinien werden insbesondere im Hinblick darauf überarbeitet, dass öffentliche Mittel für genau definierte Ziele von gemeinsamem Interesse verwendet werden. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass öffentliche Mittel nicht zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen führen. Somit sollen die Leitlinien eine wichtige Rolle für die Förderung von Umweltschutz, Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in Europa spielen. Der Fragebogen enthält Fragen zur allgemeinen Politik zur Förderung des Umweltschutzes und spezifischere Fragen zur Verwendung und Wirksamkeit von Beihilfen in den Mitgliedstaaten. Des Weiteren werden detailliertere Fragen zur Anwendung der allgemeinen und der besonderen Bestimmungen der Leitlinien gestellt. Der Fragebogen enthält ferner Fragen zu den besonderen Bestimmungen zu Umweltschutzbeihilfen in der AGVO.

https://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_broadband_guidelines/index_en.html

Im Mittelpunkt der Überarbeitung der derzeitigen Leitlinien steht die Frage, wie die Leitlinien auf die Ziele der Digitalen Agenda der EU abgestimmt werden können. Mit den im Entwurf enthaltenen Änderungen soll im Breitbandsektor eine Beihilfenpolitik gefördert werden, die im Falle von Marktversagen und zur Erreichung von Zielen, die von gemeinsamem europäischem Interesse sind, sachgerechte Beihilfen einsetzt. Dazu sollen die Regeln gestrafft und Beschlüsse rascher gefasst werden. Stellungnahmen zum Leitlinienentwurf sind bis zum 3. September einzureichen. Auf der Grundlage der Beiträge will die Kommission die endgültigen Breitbandleitlinien im Dezember 2012 annehmen.