26.11.2012

Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat am 23. November 2012 das Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas gebilligt und keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Das Gesetz soll für mehr Preistransparenz auf dem Strom-, Gas- und Kraftstoffmarkt sorgen. Insbesondere soll die Aufsicht über die Preisbildung auf den Großhandelsmärkten für Elektrizität und Gas verbessert werden,  und ein besserer Überblick über die Entwicklung der Kraftstoffpreise an Tankstellen gewährleistet werden.

Zuvor hatte der Bundestag am 8. November 2012 in zweiter und dritter Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Drucksachen 17/10060, 17/10253, 17/11386) verabschiedet.  Der Bundestag  ist dabei der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie gefolgt, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 17/10060 und 17/10253 in der Ausschussfassung anzu­nehmen. Die Fraktion Die Linke war dagegen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich enthalten.

Die Entschließungsanträge der Fraktion der SPD (BT-Drs. 17(9)1020) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17(9)1026) wurden von der Mehrheit des Bundestags zurückgewiesen. Die SPD hatte in ihrem Entschließungsantrag u.a. darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Meldepflichten und -wege sowie die zu nutzenden Datenformate der meldepflichtigen Unternehmen zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle im Abgleich zur REMIT-Verordnung aufeinander abzustimmen seien. Die SPD-Fraktion hatte weiter gefordert, dass weitere Maßnahmen zur Herstellung von Transparenz auf den Energiegroßmärkten erst dann getroffen werden sollten, wenn die Durchführungsakte zu REMIT unter aktiver Mitgestaltung der Bundesregierung vorliege. Auch sollten Erzeugungsanlagen erst ab einer Größe von 50 MW in das Regelwerk einbezogen werden.

Wesentliche Änderungen des Gesetzes, wie sie sich nach der Beschlussfassung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ergeben haben: