09.08.2012

Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Markttransparenzstellen-Gesetzes

Wie am 30. Juli 2012 bekannt wurde, hat die Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats vom 15. Juni 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle per BT-Drucksache (17/10253) Stellung bezogen (datiert vom 4. Juli 2012).

Hintergrund:

Am 2. Mai 2012 hatte das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz) vorgelegt. Im Energiebereich soll mit der Markttransparenzstelle eine nationale Marktüberwachungsstelle geschaffen werden, die in das neue europäische Überwachungsregime nach der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts, der REMIT-Verordnung, integriert ist. Darüber hinaus erhält die Markttransparenzstelle die Aufgabe, auf den Kraftstoffmärkten die Ein- und Verkaufspreise für Benzin und Diesel zu erheben und auszuwerten. Dadurch sollen die Kartellbehörden eine verbesserte Datengrundlage erhalten, und die Preisbildung soll durchsichtiger werden, damit die Kartellbehörden leichter Anhaltspunkte für etwaige Verstöße finden sowie missbräuchliches Verhalten der großen Mineralölkonzerne leichter aufdecken und verfolgen können.

Der Entwurf regelt die Befugnisse der Markttransparenzstelle im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Im Energiewirtschaftsgesetz werden die Kompetenzen der Bundesnetzagentur zur Verfolgung von Verstößen gegen die Verbote der Marktmanipulation und des Insiderhandels nach der REMIT-Verordnung gestärkt.

Der Bundesrat hatte am 15. Juni 2012 zu dem Gesetzentwurf Stellung bezogen (BT-Drucksache 17/10060) und die Bereitschaft der Bundesregierung befürwortet, für mehr Transparenz und für eine Stärkung des Wettbewerbs auf dem Kraftstoffmarkt zu sorgen. Aus seiner Sicht bedürfe es einer zentralen behördlichen und fortlaufenden Marktbeobachtung, um die Aufdeckung und Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen zu erleichtern.

Der Bundesrat monierte allerdings, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung hinter den bereits im März per Beschluss erhobenen Forderungen des Bundesrats nach der Einrichtung einer für Jedermann im Internet zugänglichen Datenbank, in die die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber jede Preisänderung unverzüglich einstellen müssten. zurück bleibt. Ein solches System sei notwendig, um eine bessere Vergleichbarkeit der Kraftstoffpreise zu ermöglichen. Dies würde im Ergebnis zu einer höheren Preissensibilität bei den Verbrauchern und damit zu mehr Wettbewerb auf dem Kraftstoffmarkt bei stabileren Kraftstoffpreisen und weniger starken preislichen Ausschlägen führen. Der Bundesrat hatte ebenfalls gefordert, die Regelungen zur Marktbeobachtung im Kraftstoffbereich um eine gesetzlich normierte Benzinpreisbremse (Regulierungselement) zu ergänzen.

Wesentlicher Inhalt der Gegenäußerung der Bundesregierung:

Die Bundesregierung ist hingegen der Ansicht, dass zu viel Transparenz bei den Benzinpreisen den besonders schutzwürdigen kleinen und mittleren Tankstellenunternehmen schaden würde. Die vom Bundesrat geforderte Pflicht zur Meldung jeder Änderung der Endkundenpreise würde aus Sicht der Bundesregierung den bürokratischen Aufwand unverhältnismäßig erhöhen. Im Gesetzentwurf der Regierung ist lediglich eine wöchentliche Sammelmeldung der Preise vorgesehen. Außerdem befürchtet die Bundesregierung, dass die großen Mineralölgesellschaften ,störenden Wettbewerb' durch die freien Tankstellen durch eine Veröffentlichung der Endkundenpreise noch leichter identifizieren und durch gezieltes Unterbieten der Preise unterbinden können. Die erhöhte Preistransparenz mache es den großen Konzernen noch leichter, die freien Tankstellen aus dem Markt zu drängen. Auch eine Preisregulierung durch eine gesetzlich normierte Benzinpreisbremse wird von der Regierung „schon aus grundsätzlichen ordnungspolitischen Erwägungen" abgelehnt. Diese grundsätzlichen Bedenken ließen sich nach dem Dafürhalten der Bundesregierung auch nicht durch eine Ausnahmeregelung für Betreiber kleiner und mittlerer freier Tankstellen ausräumen.