07.05.2012

GB: Britische Regierung schlägt Opt-Out-Sammelklagen für Kartellrechtsschäden vor

Das britische Ministerium für Unternehmensinnovation und berufliche Qualifizierung (BIS, Department for Business Innovation and Skills) hat am 24.April 2012 eine Konsultation zur Privaten Rechtsverfolgung, insbesondere zur Einführung von Opt-Out-Sammelklagen im Vereinigten Königreich eröffnet. Die Konsultation endet bereits am 24. Juli 2012.

Die Vorschläge werden seitens der Regierung eingebracht, da sie der Auffassung ist, dass zu wenige Opfer von Wettbewerbsverstößen entschädigt werden. Auch hätten die bestehenden kollektiven Klagemechanismen der letzten Jahre (z.B. Opt-In Verbandsklage der Verbrauchervereinigung Which?) keine nennenswerten Erfolge gezeitigt. Die aktuellen Vorschläge haben im Wesentlichen zwei Zielrichtungen: Zum einen sollen durch effiziente Entschädigungsmechanismen Wachstum und zum anderen das Prinzip der Fairness befördert werden, indem geschädigte Unternehmen und Verbraucher sich gegen wachstumshindernde wettbewerbsbeschränkende Praktiken effektiv wehren und Schadenersatz einfordern könnten.

Die Kernelemente der vorgeschlagenen Reformen belaufen sich auf Folgende:

Das Competition Appeal Tribunal (CAT) soll ein Spezialgericht für Schadensersatzansprüche im Wettbewerbsrecht werden. Verweisungen an das CAT sollen möglich sein, und das CAT soll auch ein Forum für so genannte isolierte Kartellrechtsklagen („stand alone claims") werden. Für kleinere und mittlere Unternehmen soll ein schnelleres und vereinfachtes Verfahren eingerichtet werden. 

Unter bestimmten Voraussetzungen soll die Wettbewerbsbehörde Entschädigungen von Kunden als Teil der Abstellungsverfügung direkt anordnen können.