25.10.2012

Expertenanhörung im BT-Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle

D
Bundestag
Markttransparenzstelle
Anhörung

https://www.bundestag.de/presse/hib/2012_10/2012_444/01.html

Der BT-Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hörte am 15. Oktober 2012 unter dem Vorsitz des MdB Ernst Hinsken (CDU/CSU) Experten zum Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas an.

 

Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (BT-Drs. 17/10060), auf dessen Grundlage eine Markttransparenzstelle geschaffen werden soll, um mögliche Manipulationen auf der Stufe der Großhandelspreise für Energie und der Kraftstoffpreise an Tankstellen aufdecken zu können. Die Mehrheit der Sachverständigen äußerte sich kritisch bis ablehnend zu der von der Bundesregierung geplanten Markttransparenzstelle.

 

Die Positionen in Kürze: 

 

·         Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) nannte in seiner Stellungnahme die Einrichtung einer Transparenzstelle „grundsätzlich sinnvoll“. Es drohe jedoch ein hoher Verwaltungsaufwand, und den Unternehmen würden erhebliche bürokratische Lasten aufgebürdet. Der BDI forderte im Hinblick auf die europäische Transparenzverordnung REMIT (europäische Verordnung über Energiemarktintegrität und –transparenz) eine europaweite Abstimmung der unterschiedlichen Transparenzsysteme und warnte vor doppelten Berichtspflichten. So genannte „geschlossene Verteilernetze“ seien von den Mitteilungspflichten des Gesetzes auszunehmen, da solche Netze oftmals überwiegend zur Eigenversorgung und in Erwägung der Unabhängigkeit von großen Energieversorgern betrieben würden.

 

·         Die Strombörse Eex European Energy Exchange AG erklärte zu der erwarteten preisdämpfenden Wirkung durch die präventive Abschreckungswirkung der Markttransparenzstelle, bisher sei kein Missbrauch festgestellt worden. Man halte es auch für einen Trugschluss, „dass hier lediglich durch eine verstärkte Aufsicht niedrige Preise zu erreichen seien“. Die Berechtigung der Markttransparenzstelle könne nur in der Erfassung und Auswertung von über REMIT hinausgehender Daten liegen. Dabei sei gleichwohl ein angemessenes Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen notwendig.

 

·         Die Organisation 8KU, eine Kooperation mehrerer Energieunternehmen, hielt die Einführung einer Markttransparenzstelle zwar für einen wichtigen Schritt, Wettbewerbseinschränkungen und -verzerrungen im Stromerzeugungsmarkt einzudämmen, hatte jedoch unter anderem wegen des hohen administrativen Aufwands Zweifel an der Zielerreichung des Gesetzentwurfs. Auch würde der Gesetzentwurf gerade auch diejenigen Unternehmen treffen, die potenziell zu marktverzerrendem Handeln nicht in der Lage seien. Zudem sollte die Durchführungsakte zu REMIT abgewartet und erst dann eventuell noch vorhandene Lücken in der Überwachung und Transparenz geschlossen werden.

 

·         Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lehnte die Transparenzstelle ab, da sie dem Leitgedanken eines europäischen Energiebinnenmarktes widersprechen würde. Er wies auf die Gefahr von Doppelbelastungen und einem erheblichen Mehraufwands für die Wirtschaft hin und kritisierte, dass der Entwurf des Markttransparenzstellengesetzes sich mit Blick auf die umfangreichen eigenen Befugnisse der Markttransparenzstelle nicht nahtlos in das bereits geschaffene europäische Regelwerkssystem einfüge würde.

 

·         Auch der Verband Deutscher Gas- und Stromhändler (EFET) plädierte dafür, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Einführung der MTS darauf achte, dass eine Verknüpfung mit den europäischen Vorgaben erfolgt. Insbesondere solle der Text kongruent mit den Definitionen und Bagatellgrenzen der REMIT-Verordnung gestaltet werden und abgewartet werden, welche genauen Meldegrenzen im Rahmen der REMIT-Durchführungsakte im Sommer 2013 angenommen würden.

 

·         Prof. Dr. Fritz Helmedag (TU Chemnitz) äußerte, dass er die durch die Schaffung der Markttransparenzstelle erwarteten Effekte als überzogen einstufte. Die Markttransparenzstelle würde „nur in bescheidenem Maße“ zur Verbesserung der Marktergebnisse beitragen. Es bestehe die Gefahr, dass die Einrichtung einer Markttransparenzstelle sogar die vom Eigeninteresse motivierte Kollusion der Anbieter erleichtern und die Wettbewerbsintensität vermindern könne. Im Bereich Gas und Strom sei eine Preisaufsicht wieder einzuführen. Auf den Kraftstoffmärkten könne an eine Regulierung gedacht werden, bei der die fünf großen Anbieter im Mineralölmarkt an ihrer Preissetzung für mehrere Tage gebunden seien.

 

·         Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur begrüßten hingegen das Vorhaben der Bundesregierung, die Energiegroßhandelsmärkte und den Kraftstoffbereich einer wirksameren behördlichen Aufsicht zu unterstellen. Vor dem Hintergrund der Energiewende sei jetzt jedoch eine Verschiebung der Schwerpunkte bei der Aufgabenverteilung in der Markttransparenzstelle für Strom und Gas in Betracht zu ziehen. In Abweichung vom vorliegenden Gesetzentwurf stellte das Bundeskartellamt den Plan eines abgestuften Vorgehens in der Umsetzung der Markttransparenzstelle vor. In einer ersten Phase solle sich die Stelle auf die Marktmachtanalyse fokussieren und erst in einer zweiten Phase bei einem positiven Marktbeherrschungsbefund die sehr aufwendigen Konzepte zur Aufdeckung von Kapazitätszurückhaltung mit Bezug auf die bestehenden Marktverhältnisse entwickeln. Auch erschien es den Behörden als sachgerecht, die Markttransparenzstelle für die Überwachung des Energiegroßhandels bei der Bundesnetzagentur und nicht mehr, wie vorgesehen, beim Bundeskartellamt anzusiedeln. Die Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe solle jedoch beim Bundeskartellamt verbleiben.  

 

Der Aufwand der Datenerfassung für eine Beobachtung der Kraftstoffmärkte sei allerdings sehr hoch, konstatierte das Bundeskartellamt. Vorzugswürdig sei es, die Einkaufspreise von Kraftstoffen lediglich anlassbezogen in Verdachtsfällen zu erheben und nicht einer dauernden Datenerhebung zu unterwerfen. Andernfalls solle man an Veröffentlichung der Verkaufspreise von Kraftstoffen an Tankstellen, zum Beispiel der fünf günstigsten Tankstellen, denken.

 

 

·         Der Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen (Uniti) lehnte eine Preisregulierung der Tankstellenmärkte ab. Die Regulierungssysteme in Österreich und Westaustralien hätten gezeigt, dass das Preisniveau für die Kunden einerseits erhöht gewesen sei oder keine Möglichkeit für die mittelständischen Unternehmen bestanden habe, erfolgreich am Markt teilzunehmen, da sich in kürzester Zeit Preise zu Einstandspreisen entwickelt hätten (Westaustralien). Uniti regte ebenfalls eine Übermittlung der Endkundenpreise an Tankstellen über eine Datenschnittstelle im Sinne totaler Transparenz an. Nur die Preise der fünf günstigsten Tankstellen in einer Region zu veröffentlichen, wie vom Bundeskartellamt vorgeschlagen, lehnte Uniti ab, da dies ggfls. mittelständisch geprägte Tankstellen benachteiligen könnte.

 

·         Die Monopolkommission begrüßte prinzipiell das Vorhaben der Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas. Allerdings empfahl sie, die geplante Markttransparenzstelle stärker als im Gesetzesentwurf vorgesehen mit institutioneller Unabhängigkeit auszustatten. Außerdem solle bei der Umsetzung der Datenerfassung durch die Markttransparenzstelle dem Aspekt grenzüberschreitender Effekte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Tätigkeit der Markttransparenzstelle solle nach drei Jahren einer Evaluation unterzogen und nur im Falle einer positiven Evaluierung verlängert werden. Die laufende Marktbeobachtung des Kraftstoffmarktes mit Hilfe einer Markttransparenzstelle hielt die Monopolkommission hingegen für „recht wirkungslos“. Vielmehr sollten die Tankstellenbetreiber verpflichtet werden, Preisänderungen in eine entsprechende Datenbank einzuspeisen, so dass Verbraucher Preise in Echtzeit miteinander vergleichen könnten. Eine solche Aufgabe könne aber auch von Verbrauchereinrichtungen übernommen werden; insofern bedürfe es keiner Markttransparenzstelle.

 

·         Aus Sicht von Professor Leprich (Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes) sei die Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas vor dem Hintergrund der bestehenden Marktmacht und der Erfahrung, wie mit dieser Marktmacht in der Vergangenheit umgegangen worden sei, eine stringente Entscheidung. Nach wie vor sei erhebliches Misstrauen gegenüber den marktmächtigen Unternehmen angezeigt. Eine nicht zu unterschätzende Wirkung einer Markttransparenzstelle sei daher auch die Prävention von Marktmissbrauch.