09.01.2012

Europäischer Rechnungshof veröffentlicht Sonderbericht zur Wirksamkeit der Beihilfenkontrolle

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 15. Dezember 2011 seinen Sonderbericht Nr. 15/2011 zu dem Thema "Ist durch die Verfahren der Kommission eine wirksame Verwaltung der Kontrolle staatlicher Beihilfen gewährleistet?" vorgelegt. Der EuRH beleuchtete in seinem Sonderbericht, ob die Verfahren der Kommission eine wirksame Verwaltung der Kontrolle staatlicher Beihilfen ermöglichen.

Insgesamt zeichnet der EuRH ein eher ernüchterndes Bild der Effektivität der Beihilfenkontrolle durch die EU-Kommission. Er zeigt Versäumnisse sowie problematische Handlungsfelder auf und konstatiert erheblichen Verbesserungsbedarf.

Gang der Untersuchung:

Die Prüfung war schwerpunktmäßig ausgerichtet auf die Organisation und Entscheidungsfindung sowie die Überwachungsverfahren der Kommission im Zeitraum 2008-2010, wobei allerdings die Stichhaltigkeit der Entscheidungen der Kommission nicht beurteilt wurde. Die Prüfung betraf die in den Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission fallenden staatlichen Beihilfen und somit alle Wirtschaftszweige ausgenommen Landwirtschaft und Fischerei.

Der EuRH untersuchte die Wirksamkeit der Beihilfenkontrolle anhand folgender Fragekomplexe:

 Schlussfolgerungen und Empfehlungen des EuRH

Der EuRH kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme unterbreitet der EuRH der EU-Kommission eine Reihe von Empfehlungen, die auf eine Verbesserung der Verfahren zielen. Demnach sollte die EU-Kommission