09.05.2012
Europäische Kommission kündigt umfassende Reform des EU-Beihilferechts an
EU
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https://ec.europa.eu/competition/state_aid/modernisation/sam_communication_de.pdf |
Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2012 eine Mitteilung über die Modernisierung des EU-Beihilferechts veröffentlicht. In der Mitteilung werden die wesentlichen Maßnahmen der in den vergangenen Monaten bereits mehrfach durch Wettbewerbskommissar Almunia angekündigten umfangreichen Reform der beihilferechtlichen Vorschriften dargestellt. Die Reform kann als Folgemaßnahme zu dem 2005 verabschiedeten State Aid Action Plan gesehen werden. Mit der Reform, die bis Ende 2013 abgeschlossen sein soll, will die Kommission drei Ziele verwirklichen:
- Förderung eines nachhaltigen, intelligenten und integrativen Wachstums in einem wettbewerbsfähigen Binnenmarkt. Die Kommission will einen Rahmen schaffen, um die Beihilfepolitik stärker an den Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 auszurichten. Hierzu will die Kommission zunächst allgemeingültige Grundsätze für die Würdigung der Vereinbarkeit von Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt erarbeiten. Aufbauend auf diesen horizontalen Grundsätzen wird die Kommission verschiedene Beihilfeleitlinien, die in den nächsten Monaten ohnehin überarbeitet werden müssen, anpassen und möglicherweise konsolidieren. Dies betrifft z. B. die Leitlinien für Regionalbeihilfen, Forschung, Entwicklung und Innovation, Umweltbeihilfen oder Breitbandausbau. Weitere Vorschriften sollen danach schrittweise angepasst werden.
- Konzentration auf Fälle mit besonders großen Auswirkungen auf den Binnenmarkt und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung der EU-Beihilfevorschriften. Zur Überprüfung umfangreicher Beihilfen plant die Kommission verstärkte Kontrollen und die Durchführung von Sektoruntersuchungen in den Mitgliedstaaten. Um zeitliche und personelle Ressourcen zu schaffen, soll gleichzeitig die Prüfung von Fällen mit geringeren Auswirkungen auf den Handel im Zuge einer Überprüfung der beihilferechtlichen Freistellungsregelungen vereinfacht werden. Die Kommission denkt hier unter anderem darüber nach, Beihilfen im Kulturbereich, Beihilfen zur Beseitigung von durch Naturkatastrophen verursachte Schäden oder Beihilfen für von der EU (teil-)finanzierte Projekte von der beihilferechtlichen Anmeldepflicht auszunehmen. Die Kommission erwartet außerdem von den Mitgliedstaaten eine verstärkte Mitarbeit in Bezug auf die Qualität und die fristgerechte Übermittlung der relevanten Informationen sowie die Vorbereitung der Anmeldungen.
- Straffung der Regeln und schnellerer Erlass von Beschlüssen. Dieses Ziel beinhaltet eine Präzisierung des Begriffs der staatlichen Beihilfe sowie eine Modernisierung der Verfahrensverordnung in Bezug auf die Behandlung von Beschwerden und die Verarbeitung von Marktinformationen, die insbesondere zu schnelleren Ergebnissen in Beihilfeverfahren führen soll.