30.01.2012

EU-Kommission konsultiert zur Überprüfung der Regionalbeihilfevorschriften

Die EU-Kommission hat am 24. Januar 2012 eine Konsultation zur Überprüfung der Vorschriften für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung eingeleitet und zu diesem Zweck einen Fragebogen veröffentlicht. Die Konsultation endet am 26. April 2012. 

Es handelt sich um die Überarbeitung folgender Regelungen:

 1) Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007-2013 („Regionalbeihilfeleitlinien"

Gegenstand der Regionalbeihilfeleitlinien sind Investitionsbeihilfen, Beihilfen an neu gegründete Unternehmen sowie Betriebsbeihilfen für in Fördergebieten ansässige Betriebe. Die Regionalbeihilfeleitlinien enthalten die Bestimmungen, auf deren Grundlage angemeldete staatliche Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung bestimmter benachteiligter Gebiete in der Europäischen Union als mit dem Binnenmarkt vereinbar erachtet werden können. Große Investitionsvorhaben, bei denen bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, sind einzeln bei der EU-Kommission anzumelden, weil bei diesen Vorhaben eine erhöhte Gefahr möglicher Wettbewerbsverzerrungen besteht. Wichtig ist, dass die Regionalbeihilfe einen Anreiz für Investitionen gibt, die sonst nicht getätigt würden.

2) Mitteilung der EU-Kommission betreffend die Kriterien für die eingehende Prüfung staatlicher Beihilfen mit regionaler Zielsetzung zur Förderung großer Investitionsvorhaben

Bei Regionalbeihilfen für große Investitionsvorhaben besteht generell ein erhöhtes Risiko für Wettbewerbsverzerrungen. Unter einem "großen Investitionsvorhaben" versteht man eine Erstinvestition, deren beihilfefähigen Ausgaben über 50 Mio. Euro betragen. Beihilfenvorhaben, die über dem Höchstbetrag liegen, der nach den geltenden Vorschriften für Investitionsvorhaben mit beihilfefähigen Ausgaben von 100 Mio. EUR gewährt werden darf, müssen einzeln angemeldet werden. Bei diesen angemeldeten Investitionsvorhaben prüft die EU-Kommission insbesondere die Beihilfeintensitäten und ob die Beihilfe auf einem unterdurchschnittlich wachsenden oder sogar schrumpfenden Markt eine wesentliche Zunahme der Produktionskapazitäten bewirken könnte und ob sie Unternehmen mit hohen Marktanteilen zugute käme.

3) Die relevanten Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO)

Diese enthalten unter anderem die Voraussetzungen, unter denen Regionalbeihilfen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission als mit dem Binnenmarkt vereinbar erachtet werden (freigestellt sind). Nach der AGVO sind transparente Regionalinvestitions- und Beschäftigungsbeihilferegelungen, bei denen die Vorschriften für beihilfefähige Ausgaben und die in den jeweiligen nationalen Fördergebietskarten festgelegten Beihilfeintensitäten eingehalten werden, von der Pflicht zur Anmeldung bei der Kommission befreit.

Die Regionalbeihilfeleitlinien und die AGVO treten am 31. Dezember 2013 außer Kraft. Die Konsultation bezieht sich im Prinzip nur auf die drei vorgenanten Texte (im Falle der AGVO nur auf die für Regionalbeihilfen relevanten Textteile). Allerdings gibt die EU-Kommission an, dass sie auch andere Fragestellungen untersuchen würde, die für staatliche Beihilfen zur Förderung der Entwicklung bestimmter benachteiligter Gebiete in der EU von Belang sein können. Im Anwendungsbereich der AGVO fragt die EU-Kommission in ihrem Fragebogen gezielt nach der Erforderlichkeit der Erweiterung des Anwendungsbereichs auf weitere Wirtschaftszweige. Auch die Einstufung als Fördergebiet steht auf dem Prüfstand.