06.12.2012
EU-Kommission konsultiert zum Gemeinschaftsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation
EU
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https://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_stateaid_rdi/index_en.html |
Die EU-Kommission hat am 20. Dezember 2011 einen Fragebogen zur anstehenden Überarbeitung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Rahmen)veröffentlicht. Die Konsultation der Öffentlichkeit läuft noch bis zum 24. Februar 2012.
Hintergrund:
Der gegenwärtige FuEuI-Rahmen trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Allerdings befinden sich die speziellen Freistellungsvoraussetzungen für Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen seit August 2008 in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGGVO). Der FuEuI-Rahmen bleibt noch bis zum 31. Dezember 2013 in Kraft. Der Rahmen sieht eine Zwischenbewertung nach drei Jahren vor, die am 10. August 2011 vorgelegen hatten. In ihrer Zwischenbewertung hatte sich die EU-Kommission mit der Anwendung des FuEuI-Rahmens in der Praxis, mit ihren Erfahrungen und der möglichen künftigen Ausgestaltung des Rahmens bei der anstehenden Überarbeitung in 2013 auseinandergesetzt und selbst einige Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Es kam zudem zum Ausdruck, dass sich der FuEuI-Rahmen aus Sicht der EU-Kommission grundsätzlich bewährt habe. Allerdings hätten die Mitgliedstaaten das Potenzial des FuEuI-Rahmens und der AGGVO noch nicht ausgeschöpft und verblieben unter den maximalen Beihilfemöglichkeiten.
Inhalt des Fragebogens:
Der Fragebogen (Konsultationspapier) gliedert sich in fünf Abschnitte und enthält jeweils Fragen an Behörden und andere Interessierte. Die Fragen betreffen
- die Grundlagen der FuEuI-Politik,
- Auswirkungen des FuEuI-Rahmens auf die FuEuI-Politik,
- die Effektivität staatlicher FuEuI-Beihilfen,
- positive und negative Auswirkungen staatlicher FuEuI-Beihilfen,
- allgemeine Fragen zum FuEuI-Rahmen,
- den Begriff der Beihilfe im Kontext des FuEuI-Rahmens,
- Erfahrungen mit der Anwendung der durch den FuEuI-Rahmen vorgegebenen Definitionen,
- den Anwendungsbereich des FuEuI-Rahmens,
- spezielle Ziele staatlicher Beihilfen, die durch den FuEuI-Rahmen abgedeckt sind, z.B. Innovationsbeihilfemaßnahmen und Beihilfen für Innovationskerne, Beihilfen für technische Durchführbarkeitsstudien, gewerbliche Schutzrechte, Beihilfen für Prototypen/Pilotprojekte und wichtige Vorhaben von gemeinsamen europäischem Interesse,
- Vereinbarkeitskriterien laut FuEuI-Rahmen wie die „standardmäßige Würdigung" (Beihilfeintensität, Beihilfebeträge, Aufschläge, förderfähige Kosten und andere Vereinbarkeitskriterien) und die „eingehende Würdigung" (Kapitel 5, 6, 7 des FuEuI-Rahmens), sowie
- Berichts- und Überwachungspflichten gemäß dem FuEuI-Rahmen.
Der vorletzte Abschnitt (D) bezieht sich zudem auf FuEuI-Maßnahmen nach der AGGVO und betrifft Fragen nach der Angemessenheit der Höhe der Anmeldeschwellen für FuEuI-Maßnahmen und nach der Bewertung der spezifischen Vereinbarkeitskriterien der AGGVO.