06.12.2012

EU-Kommission konsultiert zum Gemeinschaftsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation

EU
Kommission
Beihilfenpolitik
Forschung und Entwicklung

https://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_stateaid_rdi/index_en.html

Die EU-Kommission hat am 20. Dezember 2011 einen Fragebogen zur anstehenden Überarbeitung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Rahmen)veröffentlicht. Die Konsultation der Öffentlichkeit läuft noch bis zum 24. Februar 2012.

Hintergrund:

Der gegenwärtige FuEuI-Rahmen trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Allerdings befinden sich die speziellen Freistellungsvoraussetzungen für Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen seit August 2008 in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGGVO). Der FuEuI-Rahmen bleibt noch bis zum 31. Dezember 2013 in Kraft. Der Rahmen sieht eine Zwischenbewertung nach drei Jahren vor, die am 10. August 2011 vorgelegen hatten. In ihrer Zwischenbewertung hatte sich die EU-Kommission mit der Anwendung des FuEuI-Rahmens in der Praxis, mit ihren Erfahrungen und der möglichen künftigen Ausgestaltung des Rahmens bei der anstehenden Überarbeitung in 2013 auseinandergesetzt und selbst einige Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Es kam zudem zum Ausdruck, dass sich der FuEuI-Rahmen aus Sicht der EU-Kommission grundsätzlich bewährt habe. Allerdings hätten die Mitgliedstaaten das Potenzial des FuEuI-Rahmens und der AGGVO noch nicht ausgeschöpft und verblieben unter den maximalen Beihilfemöglichkeiten.

Inhalt des Fragebogens:

Der Fragebogen (Konsultationspapier) gliedert sich in fünf Abschnitte und enthält jeweils Fragen an Behörden und andere Interessierte. Die Fragen betreffen 

Der vorletzte Abschnitt (D) bezieht sich zudem auf FuEuI-Maßnahmen nach der AGGVO und betrifft Fragen nach der Angemessenheit der Höhe der Anmeldeschwellen für FuEuI-Maßnahmen und nach der Bewertung der spezifischen Vereinbarkeitskriterien der AGGVO.