01.06.2012

ECN: Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden veröffentlicht Bericht zum Wettbewerb im Lebensmittelsektor

Das Netzwerk der Europäischen Wettbewerbsbehörden (European Competition Network, ECN) hat einen Bericht über den Wettbewerb im Lebensmittelsektor in Europa veröffentlicht (Report on competition law enforcement and market monitoring activities). Die nationalen Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten bilden zusammen mit der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission das Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden. Es dient der Zusammenarbeit sowie dem regelmäßigen Informationsaustausch bei der Anwendung europäischen Wettbewerbsrechts.

Der Bericht enthält ausführliche Informationen über den Wettbewerb in der Lebensmittelbranche, die von der Europäischen Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden in den letzten Jahren zusammengetragen wurden. Er schließt an eine Mitteilung der EU-Kommission über die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette vom 28. Oktober 2009 an, in der ein gemeinsamer Ansatz der Wettbewerbsbehörden im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes angeregt wurde, um die Probleme im Lebensmittelsektor besser aufzudecken und künftige Maßnahmen zu koordinieren. Aus dem Bericht geht hervor, dass die europaweite aktive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im Lebensmittelsektor - vor allem in den Bereichen Verarbeitung und Herstellung - positive Effekte auf die Erzeuger, Zulieferer und Verbraucher gehabt habe. Der Bericht stellt sämtliche Untersuchungen und Verfahren der 27 nationalen Wettbewerbsbehörden und der EU-Kommission im Bereich der Lebensmittelwirtschaft vor. So haben die europäischen Wettbewerbsbehörden im Zeitraum von 2004 bis 2011 in diesem Bereich mehr als 180 Kartellfälle untersucht, nahezu 1300 Fusionen geprüft und mehr als 100 Marktbeobachtungsmaßnahmen, u.a. Sektoruntersuchungen, durchgeführt. Die meisten Fälle betrafen die Verarbeitungs- und die Herstellungsstufe, aber auch den Einzelhandel. Über 50 Kartelle, bei denen es um Absprachen zur Preisfestsetzung oder zur Markt- und Kundenaufteilung und um den Austausch sensibler Geschäftsdaten gegangen war, sowie Praktiken zur Verdrängung von Landwirten oder Zulieferern vom Markt wurden verboten. Im Rahmen der Marktüberwachung haben die Wettbewerbsbehörden die Funktionsweise der Lebensmittelmärkte näher analysiert. Dabei wurde mehrfach festgestellt, dass ungünstige Marktentwicklungen oftmals nicht auf einen unzureichenden Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern zurückzuführen seien, sondern dass es dafür andere Erklärungen gebe. Die Wettbewerbsbehörden berichten zudem über ihre Maßnahmen im Rahmen von Rechtsreformen, die auf einer Verbesserung oder Änderung der bestehenden Gesetze beruhten und zu neuen Gesetzesvorhaben geführt haben.

Zurzeit ermitteln die europäischen Wettbewerbsbehörden noch in rund 60 weiteren Kartellsachen und führen weitere Marktüberwachungsmaßnahmen durch. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit innerhalb des ECN noch weiter ausgebaut werden.