17.02.2012

Buch folgt di Mauro

D
BReg
Wirtschaftsweise

Prof. Dr. Claudia M. Buch soll im März Beatrice Weder di Mauro im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung nachfolgen. Professorin Buch leitet den Lehrstuhl International Macroeconomics and Finance an der Universität Tübingen.

Seit 2004 ist Prof. Buch Lehrstuhlinhaberin an der Universität Tübingen. Dazu wurde sie im Jahr 2005 Direktorin des Instituts für Angewandte Wirschaftsforschung in Tübingen (IAW). Seit 2008 ist sie Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie; Mitglied ist sie in dem Beirat sein 2004. Seit letztem Jahr, 2011, ist sich auch Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des European Systemic Risk Board. Dieses wurde als Reaktion der Finanzkrise auf europäische Ebene installiert. Ebenfalls ist sie Mitglied der wissenschaftlichen Beiräte des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) und des Instituts für Weltwirtschaft. Darüber hinaus ist sie Forschungsprofessorin am Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).

Prof. Buch studierte Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bonn und an der Universität Wisconsin. 1992 wurde sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am IfW in Kiel, hier war sie zuletzt Leiterin des Forschungsbereichs „Finanzmärkte". An der Universität Kiel promovierte und habilitierte sie. Ihr Forschungsgebiet sind Fragen der internationalen Makroökonomie, insb. die internationalen Tätigkeiten von Banken und Unternehmen sowie Risiken auf Arbeitsmärkten.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Die 5 Wirtschaftsweisen") wurde 1963 erstmals eingesetzt. Er untersucht wissenschaftlich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Der Rat erstellt jährlich im Herbst ein Gutachten in dem er seine Beurteilung der Bundesregierung und der Öffentlichkeit mitteilt. Ebenfalls kann es zu Erstellung von Sondergutachten kommen, wenn sich in einzelnen Bereichen eine Verfehlung der gesamtwirtschaftlichen Ziele andeuten. Nach § 2 SachvRatG soll der Rat „Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder deren Beseitigung aufzeigen, jedoch keine Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen aussprechen."

Das Bundeskabinett hat am 15.2.2012 beschlossen Prof. Buch als neue Wirtschaftsweise  dem  Bundespräsidenten vorzuschlagen.