19.06.2012

Beschlussunfähigkeit des Bundestags bei erster Lesung der GWB-Novelle / Anhörung im Ausschuss

Am 15. Juni 2012 ist das GWB in erster Lesung in den Bundestag eingebracht worden. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.Im Wirtschaftsausschuss weiterberaten werden soll ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht verankern" (Bundestagsdrucksache 17/9956). Über zwei weitere von der Opposition eingebrachten Anträge sollte abgestimmt werden: 

Die SPD-Fraktion hatte in einem Antrag „Für faire Lebensmittelpreise und transparente Produktionsbedingungen - Gegen den Missbrauch von Marktmacht" (Bundestagsdrucksache 17/4874) eine umfassende Untersuchung der Einkaufspraktiken des Lebensmitteleinzelhandels verlangt. Danach sollte geprüft werden, an welchen Stellen das Kartellrecht zur Bekämpfung des Missbrauchs der Nachfragemacht weniger großer Einzelhändler gegenüber vielen produzierenden Unternehmen unzureichend reguliert ist und wie die Anwendung unfairer Einkaufspraktiken unterbunden werden kann. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hatte die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen empfohlen  (Bundestagsdrucksache 17/5824). Der Antrag wurde schließlich mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP abgelehnt.

Des Weiteren sollte über einen gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Pressegrosso abgestimmt werden (Bundestagsdrucksache 17/8923). Diese Fraktionen fordern eine gesetzliche Verankerung des deutschen Presse-Grossos, um die Medienvielfalt in Deutschland zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Presseerzeugnisse überall erhältlich sind. Der Wirtschaftsausschuss hatte empfohlen, diesen Antrag abzulehnen. Für eine Abstimmung war das Plenum nicht beschlussfähig, wie per „Hammelsprung" festgestellt worden war. Beim "Hammelsprung" verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal und kehren durch verschiedene Türen, die mit Ja, Nein oder Enthaltung gekennzeichnet sind, in den Saal zurück, wobei sie gezählt werden. Es gab 204 Ja- und sieben Nein-Stimmen und keine Enthaltungen; daraufhin wurde die Beschlussunfähigkeit des Parlaments festgestellt (Teilnahme von nur 211 Abgeordneten an der Abstimmung) und die Sitzung gemäß § 45 Abs. 3 GO-BT abgebrochen.

Am 27. Juni 2012 hört der federführende Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie in einer öffentlichen Anhörung Sachverständige lediglich zu einigen ausgewählten Themenkomplexen an.

https://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a03/a03_vn/Tagesordnungen/to027.pdf

Die Diskussion über zahlreiche weitere kontroverse Punkte der GWB-Novelle fällt damit unter den Tisch. Es werden die folgenden drei Themenblöcke diskutiert:

1.      Pressefusion/Pressegrosso

2.      Preis- Kostenschere/Wettbewerb im Mineralölmarkt

3.      Einzelhandel/Verbraucherschutz